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Interessante wechselnde Themen stellen wir regelmäßig vor. Zur Zeit:

Betrieb richtig versichert?

Fünf Minuten, die Ihrer Firma ganz wunderbar helfen können...!

 

Natürlich wissen wir, dass Sie bereits versichert sind. Vermutlich sogar ziemlich gut, wenn Sie von einem fachlich kundigen Kollegen betreut werden. Aber auch, wenn alles korrekt bewertet und umfangreich abgesichert wurde, können Ihnen Haftpflichtschaden sehr böse Überraschungen drohen. Über unsere Genossenschaft konnten mit verschiedenen Versicherungsunternehmen Sondervereinbarungen getroffen werden, die solche Überraschungen deutlich im Zaum halten. Wir wetten mit Ihnen, dass bei Ihnen derzeit mindestens eine der nachfolgenden Problemstellungen im Schadenfall nicht befriedigend gelöst ist. Das klingt nicht nach viel – kann aber entscheidend dafür sein, ob Ihr Schaden übernommen wird oder sogar, ob Sie Ihren Versicherungsvertrag überhaupt behalten können...

Das sind reale Probleme, die Ihrem Betrieb im Schadenfall drohen können, daher sollten Sie sich fünf Minuten Zeit nehmen. Es geht schließlich um Ihre Firma. Wir können Ihnen nur helfen, diese Probleme zu lösen.

 

Unvollständige Betriebsbeschreibung der Firma

Wird anlässlich eines Schadenfalls festgestellt, dass die Betriebsbeschreibung, die beim Abschluss der Betriebshaftpflicht für die Firma abgegeben wurde, fehlerhaft oder unvollständig ist, kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann. Das sogenannte „Kachelofenbauerurteil“ (OLG Brandenburg, AZ. 11 U 90/10) zeigt, wie überraschend dies sein kann. Hier war ein Kachelofenbauer als ebensolcher in der Betriebshaftpflicht versichert worden. Er bot allerdings auch Fliesenlegerarbeiten mit an, was dem Versicherer aber nicht angezeigt worden war. Verständlich, bedenkt man, dass auch an einem Kachelofen ähnliche Arbeiten zur Fertigstellung ausgeübt werden müssen. Nun kam es im Zusammenhang eines solchen Fliesenlegeauftrags zu einem Haftpflichtschaden, den der Versicherer ablehnte, da man diesen Teil des Dienstleistungsangebots nicht kannte. Wir erinnern an dieser Stelle nochmals daran: Es wurde keine grundsätzlich andere handwerkliche Leistung angeboten, als die gemeldete Betriebsart beinhalten würde. Dennoch war das Verhalten des Versicherers rechtlich korrekt, da er kein ganzheitliches Risikobild vom Kunden hatte und dies ggf. auch nicht mit in die Prämienfindung mit hätte einbeziehen können. Sind Sie sich sicher, dass Sie nur und ausschließlich die Dienste anbieten, die Ihr Versicherer in der Betriebsbeschreibung auf Ihrer Police vermutet?

 

Verzicht auf Rücktritt vom Vertrag bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung

Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung müssen auch Angaben zu Schadenfällen der vergangenen Jahre gemacht werden, damit der Versicherer die Chance hat, das Risiko eines Betriebs anhand dieser Vergangenheitswerte einschätzen zu können. Nun hat ein Firmenlenker in der Regel so einiges im Kopf und um die Ohren, da kann man sich evtl. nicht mehr bei jedem Schadenfall so ganz korrekt erinnern, ob ein Schaden nun in diesem oder in jenem Jahr war. Evtl. kann man sich gar nicht mehr wirklich an einen einzelnen Fall erinnern, weil die Schadenhöhe kaum der Rede wert war. Versicherer sehen dies erfahrungsgemäß etwas anders und deutlich kritischer. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die Vorschadensituation nicht korrekt geschildert wurde, kann er evtl. vom Vertrag zurücktreten. Sie stehen dann ganz plötzlich ohne Versicherungsschutz da. Dann müssen Sie nicht nur den laufenden Schaden selbst tragen, sondern haben evtl. auch noch Probleme, einen neuen Versicherer zu finden. Legen Sie die Hand dafür ins Feuer, dass bei Ihnen alles hundertprozentig korrekt angegeben wurde?

 

Regressverzicht

Jede Firma besteht aus Menschen. Diese Menschen werden normalerweise nicht nur als Arbeitskraftlieferanten gesehen, sondern geben dem Betrieb mit ihren Persönlichkeiten ein Gesicht. Mitunter arbeitet man bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll miteinander. Verursacht ein verdienter Mitarbeiter nun auf eine so unglückliche Art einen Schaden, dass er vom Versicherer in Regress genommen werden kann, ist dies einem guten Betriebsklima selten zuträglich und führen zu unangenehmen Diskussionen und schlimmerem. Wäre es da nicht gut, wenn man sich all das gleich sparen könnte?

 

...und noch viel mehr!

Mit unseren Lösungen können all diese „Tretminen“, die auf Sie lauern können, entschärft werden. Dies kann im Schadenfall existenzbedeutend für Ihr Unternehmen sein. Das ist an sich schon eine große Leistung – doch unsere Lösungen bieten Ihnen  noch viel mehr! Sie werden staunen, was möglich ist, wenn Profis mit Versicherern in Verhandlung gehen...

 

Summen- und Konditionsdifferenzdeckung

Jeder Versicherungsvertrag hat ein Beginn- und ein Enddatum. Dazwischen liegt das Versicherungsjahr, in dem Sie und Ihre Firma Schutz genießen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Enddatum gekündigt, verlängert er sich normalerweise um ein weiteres Versicherungsjahr. Wenn Ihnen ein anders Angebot – zum Beispiel eine unserer Lösungen – zusagt und Sie wechseln möchten, ist es eher Glück, ob Sie die Kündigungsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit schaffen oder eben noch ein Jahr länger beim bisherigen Versicherer bleiben müssen. Die besseren Leistungen des neuen Versicherers sind Ihnen dann leider bis zur übernächsten Hauptfälligkeit verwehrt. Unsere Lösungen bieten Ihnen all das, was bei Ihrem bestehenden Vertrag nicht geboten wird, sofort nach Zusendung des Antrags an den Versicherer für bis zu 15 Monate in die Zukunft. Ihre Probleme sind also auch dann bereits gelöst, auch wenn Ihr alter Vertrag noch ein Jahr lang laufen muss.

 

Besserstellungsklausel

Versicherungsbedingungen gleichen Gesetzestexten und sind für Laien oft ähnlich schwer zu verstehen. Daher verstehen wir, dass man bei einem Versichererwechsel immer ein wenig unsicher ist, ob man sich nicht evtl. doch im ein oder anderen Punkt verschlechtert hat. Sowas hört man ja immer wieder, dass „die alten Bedingungen oft besser wären“ – bis auf ganz wenige Punkte in einzelnen Sparten ist das zwar nicht wahr, aber wir verstehen die Verunsicherung! Auch hier können wir eine Lösung bieten, die einzigartig ist: die Besserstellungsklausel. Durch diese besteht bei jedem Schadenfall die Möglichkeit auch nach den Bedingungen Ihrer Altversicherung regulieren zu lassen, wenn dies günstiger erscheint. Faktisch können Sie sich also gar nicht verschlechtern. Versicherungsschutz sollte Ihnen ein behagliches Gefühl schenken und keine Sorgen bereiten. Darum möchten wir uns kümmern.

 

Wir könnten diese Probleme für Sie lösen – wenn Sie wollen...

In den beschriebenen Fällen kann es um Tausende von Euros gehen – oder gar darum, ob Sie einen Schaden komplett alleine zahlen müssen. Wir können Ihren Schutz verbessern und das ggf. ohne dass Sie auch nur einen Cent mehr dafür zahlen müssen. Vielleicht sparen wir Ihnen sogar ein paar Euro ein. Aber darum kann es bei einem so elementaren Schutz wie der Betriebshaftpflicht natürlich nicht gehen. Es geht hier darum, dass Sie sich auf Ihre Versicherung verlassen können und nicht den Laden dicht machen müssen, weil es „Hintertürchen“ gibt, weshalb nicht gezahlt wird. Sehr gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Lücken derzeit bei Ihnen bestehen und wie welche Lösungen wir Ihnen ermöglichen können. Natürlich absolut unverbindlich und ohne dass Ihnen irgendwelche Verpflichtungen daraus entstehen. Versicherungen sollen einen Zweck erfüllen und das möglichst gut. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Wir sollten uns kennenlernen!

Als Versicherungsmakler nehmen wir es mit Versicherungen sehr genau. Wir analysieren den Bedarf eines Unternehmens akribisch und kombinieren aus dem Produktangebot vieler Versicherungen den optimalen Schutz. Wir verfügen über den nötigen Fachverstand, langjährige Berufserfahrung und Zugriff auf hervorragende Produkte. All das nützt Ihnen bei der Optimierung Ihrer Absicherung.

Genau deshalb sollten wir uns kennenlernen. Sie werden begeistert sein!

Datum: 04.09.2019
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