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Interessante wechselnde Themen stellen wir regelmäßig vor. Zur Zeit:

Oldtimer + H-Kennzeichen

Denkt man an Oldtimer, denkt man auch automatisch gleich an das H-Kennzeichen. Grundsätzlich kann man auch jeden Oldtimer mit einem regulären Kennzeichen zulassen. Die Versteuerung wird dann entsprechend Hubraum und Abgasklasse vorgenommen. Mit dem H-Kennzeichen führte der Gesetzgeber im Juli 1997 eine Sonderform der Zulassung für „Historische Fahrzeuge“ ein. Der Wortlaut der Straßenverkehrszulassungsordnung dazu:

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.

Der wesentlichste Vorteil der H-Zulassung liegt in der pauschalen Kfz-Versteuerung. Unabhängig von Model oder Hubraum werden für einen so zugelassenen Pkw 191,73 Euro (46,02 Euro für Krafträder) Steuer aufgerufen. Da sich in Frage kommende Fahrzeuge in der Regel in einer sehr ungünstigen Schadstoffklasse befinden (z. B. kein Katalysator oder nur ein U-Kat), lohnt sich die H-Zulassung in der Regel für den Halter. Hier gibt es natürlich Ausnahmen. Kleinmotorige Fahrzeuge wie z. B. die BMW Isetta liegen oft – trotz schlechtmöglichster Schadstoffeinstufung – unter diesem pauschalen Steuersatz. Das trifft auch für Fahrzeuge wie den NSU Ro 80 zu, der mit Wankelmotor keinen Hubraum hat und in der Folge wie ein LKW nach Gewicht versteuert wird.

Aber auch für solche Fahrzeuge kann sich das H-Kennzeichen unter Umständen doch lohnen. Mit H-Kennzeichen darf man Umweltzonen befahren. Wer mit dem Oldie also auch größere Städte besucht, ist einfach mobiler.

Natürlich bekommt nicht jedes Fahrzeug, das die 30 Jahre schafft, auch ein H-Kennzeichen. Das Fahrzeug sollte möglichst im Originalzustand erhalten sein. So werden z. B. nur Lackierungen akzeptiert, die im Baujahr verfügbar waren. Des Weiteren dürfen zwar Anbauteile verbaut sein, jedoch nur, wenn diese in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung üblich waren. Für größere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug gilt eine Frist von 30 Jahren. So wird sichergestellt, dass der Oldtimer den Geist seiner Zeit korrekt widerspiegelt. Seit 2011 gilt für Oldtimer eine neue Richtlinie zur Bewertung, die jedoch einen gewissen Spielraum für Interpretationen durch den Gutachter ermöglicht. Zusammengefasst: vernünftiger Zustand und Gutachten.

Ende 2017 waren bereits über 400.000 (422.213 laut VDA) Pkws mit H-Kennzeichen auf deutschen Straßen unterwegs. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt einen Gesamtbestand historischer Fahrzeuge (inkl. Krafträder und Nutzfahrzeuge) von 477.386.


Zustandsnoten

Im Zusammenhang mit Oldtimern wird auch immer von Zustandsnoten gesprochen. Wer noch nie damit zu tun hatte, kann sich oft nur schwer vorstellen, was sich hinter der Zustandsnote verbirgt. Classic Data, eine Datenbank für klassische Fahrzeuge, definiert die Zustandsnoten so:

  • Zustand 1 – Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten.
    Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauer Prüfung keine Mängel feststellt. Basis für die Bewertung in die Zustandsnote 1 ist der angenommene Zustand bei Erstauslieferung, d. h. der ehemalige Neuwagenzustand des entsprechenden Herstellers.
  • Zustand 2 – Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter nichtrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
    Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Diese leichten Gebrauchsspuren sollten sich in der nachvollziehbaren, geringen Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach der Restauration widerspiegeln. Entsprechend niedrig ist auch der Verschleißgrad der Technik.
  • Zustand 3 – Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
    Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. Die Gebrauchsspuren und Mängel sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach einer Restauration widerspiegeln. Entsprechend hierzu ist auch der Verschleißgrad der Technik.
  • Zustand 4 – Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen, aber nicht zwingend unbeschädigt.
    Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei dem diverse Mängel schon aus der Entfernung erkennbar sind. Eine nähere Inaugenscheinnahme zeigt deutliche Verschleißspuren.
  • Zustand 5 – Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeug im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.
    Ein Fahrzeug, bei dem selbst der Laie sofort deutliche Mängel und/oder Fehlteile erkennt. Könnte auch als Teileträger verwendet werden.

Sie können davon ausgehen, dass man das H-Kennzeichen ab Zustand 3 erhalten kann.

Datum: 03.07.2019
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