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Interessante wechselnde Themen stellen wir regelmäßig vor. Zur Zeit:

E-Tretroller-Versicherung

In Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium eine »Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge« erlassen, die seit dem 15. Juni 2019 gültig ist. Nun sind die Elektro-Tretroller im öffentlichen Raum zugelassen. Erlaubt sind allerdings nur E-Roller, die vor dem Verkauf eine Betriebserlaubnis erhalten. Sie beinhaltet eine Geschwindigkeit von mindestens sechs, höchstens 20 Stundenkilometern und eine Leistungsbegrenzung auf 500 Watt. Vorgeschrieben ist auch die Bauweise der einzelnen Komponenten. Fahren mit dem Elektro-Tretroller ist nur auf dem Radweg, und wenn es keinen gibt, auf der Straße erlaubt. Es gibt zwar keine Helm- oder Führerscheinpflicht, aber die Fahrt mit dem E-Roller ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Wichtig: Im öffentlichen Straßenverkehr benutzte Elektro-Tretroller müssen über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und versichert sein!

Schon heute sollen bei uns 250.000 E-Roller unterwegs sein. Im Internet und im stationären Handel werden aktuell viele Roller zu günstigen Preisen angeboten – meist aber ohne Betriebserlaubnis. Und ohne sie ist ein Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Es droht ein Bußgeld von 70 Euro.

Versicherungspflicht für Elektro-Tretroller

Speziell für E-Tretroller besteht eine Versicherungspflicht. Der Eigentümer erhält vom Versicherer einen Aufkleber, der am Schutzblech seines E-Rollers angebracht werden muss. Wer ohne Versicherung auf öffentlichem Grund fährt, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.

Für die Elektro-Tretroller bieten wir den notwendigen Schutz – inklusive neuer, fälschungssicherer Versicherungsplakette. Nur bei Vorlage einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE).

Der KH-Beitrag (100 Millionen Euro pauschal) beträgt für Verträge mit Beginn im Juni 2019 Euro 42,00. Kunden, die erst im Laufe des Verkehrsjahres auf ihren Elektro-Tretroller steigen, sparen entsprechend.

 

Datum: 24.06.2019
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