Schadenbeispiele Bereich Putz- und Stuckbetriebe
Bearbeitungs- und Tätigkeitsschaden
Obwohl der Inhaber eines Putz- und Stuckbetriebes vor Beginn seiner
Arbeiten in einem Neubau die aus eloxiertem Material bestehenden Fensterrahmen mit
Klebebändern und die bereits eingesetzten Isolierglasscheiben mit einem Leimüberstrich
gesichert hatte, wurden im Laufe der Putzarbeiten diese Schutzmaßnahmen an mehreren
Stellen versehentlich beschädigt, so daß Putzspritzer an Fensterrahmen und Scheiben
Verätzungen und Kratzer verursachten.
Personenschaden
Ein Putzunternehmen verletzte seine Verkehrssicherungspflicht dadurch,
daß es Putzschläuche völlig ungesichert auf einem Fußweg verlegte, so daß zwei
ältere, sehbehinderte Passanten darüber stürzten und sich erheblich verletzten.
Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschaden
Durch Verwendung eines falschen Lösungsmittels bei Reinigung von
Altstuck zum Zwecke einer Blattgoldauflage in einem Schloß wurde der Stuck aufgelöst und
platzte ab.
Sachschaden
Beim Anbringen einer abgehängten Decke in dem Ausstellungsraum eines
Kaufhauses für Elektroartikel verdübelte ein Handwerker mehrere Befestigungsanker nicht
richtig. Die Decke stürzte ab und zerstörte die dort ausgestellten Fernsehapparate,
Video- und Hi-Fi-Geräte.