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Schäden

Schadenbeispiele Bereich Putz- und Stuckbetriebe

Bearbeitungs- und Tätigkeitsschaden

Obwohl der Inhaber eines Putz- und Stuckbetriebes vor Beginn seiner Arbeiten in einem Neubau die aus eloxiertem Material bestehenden Fensterrahmen mit Klebebändern und die bereits eingesetzten Isolierglasscheiben mit einem Leimüberstrich gesichert hatte, wurden im Laufe der Putzarbeiten diese Schutzmaßnahmen an mehreren Stellen versehentlich beschädigt, so daß Putzspritzer an Fensterrahmen und Scheiben Verätzungen und Kratzer verursachten.

Personenschaden

Ein Putzunternehmen verletzte seine Verkehrssicherungspflicht dadurch, daß es Putzschläuche völlig ungesichert auf einem Fußweg verlegte, so daß zwei ältere, sehbehinderte Passanten darüber stürzten und sich erheblich verletzten.

Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschaden

Durch Verwendung eines falschen Lösungsmittels bei Reinigung von Altstuck zum Zwecke einer Blattgoldauflage in einem Schloß wurde der Stuck aufgelöst und platzte ab.

Sachschaden

Beim Anbringen einer abgehängten Decke in dem Ausstellungsraum eines Kaufhauses für Elektroartikel verdübelte ein Handwerker mehrere Befestigungsanker nicht richtig. Die Decke stürzte ab und zerstörte die dort ausgestellten Fernsehapparate, Video- und Hi-Fi-Geräte.

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