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Schäden

Schadenbeispiele Bereich Fliesenlegebetriebe

Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschaden

Ein Fliesenleger benutzte bei Arbeiten in einem Badezimmer die Badewanne als Arbeitsplattform, indem er auf den Rand stieg. Dabei zerkratzte er mit seinen Schuhen die Badewannenbeschichtung.

Nässeschaden

Im Zuge von Fliesenlegearbeiten entfernte ein Fliesenleger im Badezimmer Stopfen aus Wasserleitungen am Waschbecken, indem er sie herausdrehte, um sich an dieser Stelle einen besseren Arbeitsraum zu schaffen. Nach Beendigung seiner Arbeiten vergaß er, die Stopfen wieder einzuschrauben. Als nun Wasser in die Leitungen eingelassen wurde, strömte es aus der unverschlossenen Leitung und verursachte erhebliche Nässeschäden an Wänden, Fußböden und Decken des Hauses.

Personenschaden

In einem Hallenbad wurde vom Fliesenleger ausschreibungswidrig ein nicht gleitsicherer Fußbodenbelag eingebaut. Zwei Benutzer dieser Räume glitten auf dem zu glatten Boden aus und verletzten sich schwer.

Leistungsmangel

Nach dem Einbau einer Badewanne in ein Bad verlegte der Fliesenleger dort seine Fliesen. Dabei unterließ er es, zwischen dem Badewannenrand und der unmittelbar daran anschließenden Wand - sowie zwischen Badewannenrand und der äußeren Badewannenverkleidung - dauerelastische Dehnungsfugen vorzusehen. An den genannten Stellen kam es temperaturbedingt zu Rissen in den Fliesen mit der Folge, daß Feuchtigkeit in die Risse eindrang und zu Schäden am Mauerwerk führte.

Mit Ausnahme des Leistungsmangels an den Fliesen wurde der durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstandenen Schaden reguliert.

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