Schadenbeispiele Bereich Fliesenlegebetriebe
Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschaden
Ein Fliesenleger benutzte bei Arbeiten in einem Badezimmer die Badewanne
als Arbeitsplattform, indem er auf den Rand stieg. Dabei zerkratzte er mit seinen Schuhen
die Badewannenbeschichtung.
Nässeschaden
Im Zuge von Fliesenlegearbeiten entfernte ein Fliesenleger im Badezimmer
Stopfen aus Wasserleitungen am Waschbecken, indem er sie herausdrehte, um sich an dieser
Stelle einen besseren Arbeitsraum zu schaffen. Nach Beendigung seiner Arbeiten vergaß er,
die Stopfen wieder einzuschrauben. Als nun Wasser in die Leitungen eingelassen wurde,
strömte es aus der unverschlossenen Leitung und verursachte erhebliche Nässeschäden an
Wänden, Fußböden und Decken des Hauses.
Personenschaden
In einem Hallenbad wurde vom Fliesenleger ausschreibungswidrig ein nicht
gleitsicherer Fußbodenbelag eingebaut. Zwei Benutzer dieser Räume glitten auf dem zu
glatten Boden aus und verletzten sich schwer.
Leistungsmangel
Nach dem Einbau einer Badewanne in ein Bad verlegte der Fliesenleger
dort seine Fliesen. Dabei unterließ er es, zwischen dem Badewannenrand und der
unmittelbar daran anschließenden Wand - sowie zwischen Badewannenrand und der äußeren
Badewannenverkleidung - dauerelastische Dehnungsfugen vorzusehen. An den genannten Stellen
kam es temperaturbedingt zu Rissen in den Fliesen mit der Folge, daß Feuchtigkeit in die
Risse eindrang und zu Schäden am Mauerwerk führte.
Mit Ausnahme des Leistungsmangels an den Fliesen wurde der durch allmähliche Einwirkung
von Feuchtigkeit entstandenen Schaden reguliert.