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Schäden

Schadenbeispiele Bereich Dachdeckerhandwerk

Zu unterscheiden ist zwischen zwei Ursachen für Haftpflichtschäden:
  • Personen- und/oder Sachschäden durch unmittelbare Einwirkung
  • Personen- und/oder Sachschäden als Folge mangelhafter Werkleistung
Schadenbeispiele aus unserer Praxis zu Ziffer a):
  1. Nach Beendigung von Reparaturarbeiten vergaß ein Dachdecker, ein Dachfenster zu schließen, das er am Tage zum Betreten der Arbeitsstelle geöffnet hatte. Ein nachts aufkommender Sturm riss das nur eingehakte Fenster aus der Halterung und schleuderte es ca. 30 m tief auf ein vorbeifahrendes Auto. Der Fahrer wurde erheblich verletzt. An dem Kfz entstand ein Totalschaden.
  2. Ein Dachdecker musste mit seinen Mitarbeitern ein Pfannendach neu eindecken. Zum Transport der alten Pfannen in den Müllcontainer verwendete er eine geschlossene Schuttrutsche, die er an dem von ihm erstellten Gerüst mit Ketten befestigt hatte. Durch sperrige Gegenstände entstand im unteren, sich verjüngenden Teil der Rutsche eine Verstopfung mit der Folge, dass sich das Abfallmaterial - von den Handwerkern unbemerkt - aufstaute. Das tonnenschwere Gewicht der alten Pfannen riss das Gerüst, auf dem zwei Mitarbeiter standen, aus der Verankerung und vorwärts in die Straße. Ein Handwerker wurde getötet, der andere schwer verletzt mit der Folge dauernder Arbeitsunfähigkeit. Außerdem wurden vier auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkte Pkw zerstört.
    Die Schäden an Gerüst und Schuttrutsche sind unversicherbare Eigenschäden. Der Personenschaden wurde als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft reguliert.
  3. Um Reparaturarbeiten an einem Kirchturm ausführen zu können, benutzte ein Dachdecker einen gemieteten Teleskop-Kran. Infolge unvorsichtiger Bedienung des Gerätes schrammte der Förderkorb an der Fassade entlang und verursachte Putzschäden an der Turmwand.
  4. An einem stürmischen Tag wollte ein Dachdecker seinen Lastenaufzug, der sich im Wind bewegte, dadurch besser sichern, dass er die Seitenausleger mit zwei je 1 m langen Eisenpflöcken im Erdreich befestigte. Beim Einschlagen des zweiten Eisenpflockes traf er eine ordnungsgemäß verlegte Heizölleitung. Ca. 3.000 l Öl liefen in das Grundwasser.
  5. Ein Dachdecker stieß beim Verlegen von Dachbahnen versehentlich einen Eimer mit flüssigem Bitumen über den Dachrand. Die Natursteinfassade des Gebäudes wurde erheblich verschmutzt.
  6. Beim Abdecken eines Pfannendaches waren die Mitarbeiter eines Dachdeckers die alten Pfannen direkt vom Dach in einen auf der Straße aufgestellten Container, ohne diesen besonders zu sichern. Mehrere Ziegelsplitter flogen aus dem Behältnis und trafen eine Passantin am Kopf, die dadurch ein Auge verlor.
  7. Ein Dachdecker fegte nach Beendigung seiner Arbeiten mit Styropor auf dem Flachdach einer Turnhalle den Verschnitt, bestehend aus kleineren Stücken, mit dem Besen an den Dachrand und in die Dachrinne hinein. Von da an gelangte sie in das Regenfallrohr und verklemmten sich unten in einer Krümmung. Bei einem nachfolgenden Regenschauer staute sich schmutziges Regenwasser zurück, drang durch die Wandverkleidung in das Turnhalleninnere und beschädigte die abgehängte Decke sowie die Verkleidung zweier Wände erheblich.
  8. Der Mitarbeiter eines Dachdeckers hantierte mit einem Schweißbrenner, um auf dem Flachdach einer Garage abgelöste Teerpappe an der Verbindungsstelle zum Wohnhaus wieder zu befestigen. Dabei entzündete er den angrenzenden vertäfelten Gesimskasten, von wo sich das Feuer auf das gesamte Hausdach ausbreitete und dieses zerstörte. Weitere Schäden entstanden im Erdgeschoss durch Löschwasser.
  9. Ein Dachdecker hatte das gesamte Flachdach einer Lagerhalle zu sanieren. Während der Mittagspause kochte der Teerkocher auf dem Dach über und geriet in Brand. Das Feuer breitete sich rasch auf das gesamte Flachdach und von da auf das übrige Gebäude und die darin lagernden Papiervorräte aus und vernichtete sie.
  10. Um seine Arbeiten am Dach eines Wohnhauses durchführen zu können, musste ein Dachdecker eine Fernsehantenne demontieren. Dabei beschädigte er sie.
  11. Zur Dacherneuerung auf einer Betriebsschlosserei war es notwendig, die alte Dachpappe und die darunterliegende mit der Unterkonstruktion aus Tektalblechen fest verklebte Styroporschicht zu entfernen. Die Mitarbeiter des Dachdeckers durchtrnnten die Schichten mit Beilen, wobei sie die Tektalbleche beschädigten.
  12. Ein Dachdecker arbeitete auf einem Kühlhaus mit offener Flamme an Wandanschlüssen und beachtete dabei die Kaminwirkung der hinterlüfteten Fassade nicht. Die Wärmedämmung geriet in Brand, was erst spät erkannt wurde, so dass sich das Feuer auf alle Umfassungsmauern ausbreiten konnte und das Kühlhaus total ausbrannte.
  13. Obwohl stürmisches Wetter herrschte, brachte ein Dachdecker sehr viskose Haftemulsion auf einem Flachdach auf. Der Wind wirbelte feine Bitumenteilchen auf und trug sie gegen die helle Kalksteinfassade eines Nachbargebäudes.
  14. Beim Transport von Papprollen und Behältern mit Klebemasse auf ein mit Trapezblechen als Unterkonstruktion versehenes Flachdach eines Großmarktes setzten die Mitarbeiter des Dachdeckers das Material so unsanft ab, dass die Bleche Beulen bekamen und zum Teil ausgewechselt bzw. mit einem kaschierenden Anstrich versehen werden mussten.
Schadenbeispiele zu Ziffer b):
  1. Ein Dachdecker hatte das Flachdach eines Getreidesilos einzudecken. Dabei unterliefen ihm Fehler. Durch mehrere Undichtigkeiten drang Regenwasser in das Gebäude ein und durchfeuchtete das dort gelagerte Getreide. Zum Zwecke der Trocknung musste es mehrfach umgeschichte werden.
  2. Im Zuge der Erstellung eines Flachdaches auf einem Fabrikgebäude brachte ein Dachdecker zuviel Haftemulsion auf die Trapezbleche auf. Das überschüssige sehr viskose Material sammelte sich in den Sicken der Bleche und lief an den Stößen und Nietenlöchern in das Gebäudeinnere, wo es erhebliche Verschmutzungen an Wänden und Fußböden verursachte.
  3. Obwohl ein Gewitter drohte, sicherte ein Dachdecker gegen Feierabend das offene Dach eines Mithauses durch Plastikbahnen nur in einer Weise, dass er sie lediglich mit ein paar Latten befestigte. Der aufkommende Gewittersturm riss die schlecht befestigte Abedeckung zum Teil herunter, so dass der nachfolgende Wolkenbruch zu erheblichen Nässeschäden an Decken und Wänden der Wohnungen und den darin befindlichen Einrichtungsgegenständen der Bewohner führte.
  4. Ein Dachdecker beschädigte beim Aufbringen einer Wärmedämmung die Dampfsperre. In die Wärmedämung diffundierende Raumfeuchte führte daraufhin zu Blasenbildung und Aufplatzen der Dachhaut, so dass eindringendes Regenwasser zu erheblichen Nässeschäden am Gebäude und am Mobiliar der Bewohner führte.
  5. Die von einem Dachdecker unterhalb eines Anhydritestrichs erstellte Dampfsperre wies Mängel auf, so dass Wasserdampf in den Estrich diffundierte und zu Aufbeulungen und Ablösungen des darauf verlegten PVC-Belages sowie zur teilweisen Zerstörung des Estrichs führte.

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