Was ist eine private Unfallversicherung?
Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker,
auf der Baustelle oder in der Freizeit: Das Unfallrisiko ist immer dabei. Zwar muss nicht immer
gleich das Schlimmste passieren. Die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen
sind jedoch nie vorauszusehen.
Arbeiter und Angestellte sind während ihrer Arbeit automatisch durch die zu 100 Prozent
arbeitgeberfinanzierte gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) geschützt.
Selbstständige können sich durch freiwillige Beiträge ebenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung
versichern.
Die Berufsgenossenschaften leisten ausschließlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall
handelt. Für Kinder, Schüler und Studenten gilt: Sie sind im Kindergarten, in der Schule
und in der Universität gesetzlich versichert. Auch der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
oder Kindergarten beziehungsweise Schule ist mitversichert. Mehr als die Hälfte aller
Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit. Und: Die besonders unfallgefährdeten Hausfrauen
genießen keinerlei gesetzlichen Schutz. Wer im Falle eines Unfalles in allen Lebenslagen
abgesichert sein will, braucht daher eine private Unfallversicherung.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine
Hinweise zur privaten Unfallversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Ihres Versicherers.
Welche Vorteile eine private Unfallversicherung bietet
Grundsätzlich gilt: Die private Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie ist aber gerade für alle diejenigen unverzichtbar, die wegen einer Vorerkrankung
keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch Personen, die
einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, beispielsweise Hausfrauen, Kinder und Kraftfahrer,
sollten sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.
Die private Unfallversicherung federt wirtschaftliche beziehungsweise finanzielle Folgen eines
Unfalls ab. Zu bedenken ist: Nach schweren Unfällen kommen zu den Einkommenseinbußen
zusätzliche Kosten zum Beispiel für Umbaumaßnahmen in der Wohnung beziehungsweise
im Haus hinzu. Kosten für Betreuung oder Versorgung fallen ebenfalls häufig an.
Ein wesentlicher Vorteil der privaten Unfallversicherung ist: Sie gilt rund um die Uhr und
weltweit.
Varianten
Einzel-Unfallversicherung
Sie ist die klassische Form der privaten Unfallversicherung. Versichert ist immer eine einzelne
Person, die sich aus dem Katalog der Leistungsarten einen individuell maßgeschneiderten
Versicherungsschutz zusammenstellt.
Familien-Unfallversicherung
Mit dieser Vertragsvariante kann eine ganze Familie über einen einzigen Vertrag versichert
werden. Weil sich entsprechende Kosteneinsparungen bei der Versicherungsgesellschaft
ergeben, wird die Familienversicherung preisgünstiger als der Einzelvertrag angeboten.
Kinder-Unfallversicherung
Bis zum 16. Lebensjahr können Kinder über diese Form der Unfallversicherung abgesichert
werden. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Vertrag auf den Erwachsenen-Tarif
umgestellt. Ein Vorteil der Kinder-Unfallversicherung ist, dass sie ein größeres Spektrum von
Risiken versichert, so zum Beispiel bestimmte Formen von Vergiftungen (allerdings nur bis
zum 10. Lebensjahr). Versicherungsnehmer bei der Kinder-Unfallversicherung ist in der Regel
ein Elternteil. Stirbt der Versicherungsnehmer, dann wird die Unfallversicherung beitragsfrei
bis zum 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt.
Gruppen-Unfallversicherung
Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung ist, dass sich eine Mindestzahl
von Personen findet B in der Regel genügen drei Personen -, die sich durch einen
einzigen Versicherungsnehmer (zum Beispiel Arbeitgeber, Verein oder Veranstalter) gemeinsam
versichern lassen. Die Prämie wird normalerweise nach der Anzahl der versicherten
Personen gestaffelt und ist deutlich niedriger als bei Einzelversicherungen.
Die Leistungsarten der privaten Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Die Absicherung der Invalidität ist der Kern einer privaten Unfallversicherung. Die Invalidität
muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und spätestens nach drei weiteren
Monaten ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
Wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, wird der Invaliditätsgrad nach der sogenannten
Gliedertaxe ermittelt. Sie bestimmt den Wert einzelner Körperteile. Der Verlust
eines Auges würde beispielsweise 50-prozentige Invalidität bedeuten, der Verlust des Gehörs
auf einem Ohr beispielsweise 30 Prozent. Aufschluss über die genaue Höhe der Invalidität
kann allerdings nur ein ärztliches Gutachten geben.
Die Höhe der Versicherungsleistung ist neben dem Invaliditätsgrad auch abhängig von der
Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ist beispielsweise eine Versicherungssumme
von 102.258,38 Euro vereinbart, so werden dem Unfallopfer bei Verlust eines Auges 51.129,19 Euro
als Kapitalabfindung ausgezahlt.
Um eine Erhöhung der Invaliditätsleistung zu erreichen, kann entweder die Versicherungssumme
erhöht oder eine so genannte Progression im Vertrag vereinbart werden. Sie
bewirkt, dass die Leistungen progressiv mit dem Invaliditätsgrad bis auf beispielsweise 225
Prozent der Versicherungssumme ansteigen.
Zu beachten ist: Der Einschluss einer Progression erfordert einen vergleichsweise geringen
Beitragszuschlag. Nachteilig ist wiederum, dass die Progression in der Regel erst ab einem
Invaliditätsgrad von 20 Prozent greift, jedoch über 90 Prozent der Unfälle Dauerbeeinträchti-gungen
nach sich ziehen, die unterhalb dieser Grenze liegen. Die Progression bewirkt also
eine besonders hohe Absicherung sehr schwerer Unfälle.
Todesfallleistung
In den Tarifen vieler Versicherungsgesellschaften ist diese Leistung in geringer Höhe, beispielsweise
bis 2.556,46 Euro, obligatorisch enthalten. Diese Leistung wird erbracht, wenn der
Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, zum Tode führt.
Übergangsleistung / Übergangsentschädigung
Wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung
der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht und bis dahin unun-terbrochen
bestanden hat, dann wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung
ausgezahlt. Sie soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, zum Beispiel zur Finanzie-rung
einer Heilbehandlung.
Tagegeld
Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der
vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Bei nur teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
wird entsprechend abgestuft. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem
für Selbstständige.
Krankenhaustagegeld
Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus wird diese Leistung
vom Tage der Aufnahme bis zum Tage der Entlassung gezahlt. Geleistet wird maximal für
zwei Jahre.
Bergungskosten
Sie sind kostenfrei in jedem Unfallversicherungsvertrag mitversichert. Die Leistung wird erbracht,
wenn Unfallverletzte gesucht oder geborgen werden müssen. Es genügt, wenn die
Vermutung eines Unfalls vorliegt.
Was man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung beachten sollte
- Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Versicherungssumme im Versicherungsvertrag.
Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt
werden. Die Versicherungs- oder Invaliditätssumme orientiert sich in der Regel am Jahreseinkommen
des Versicherten und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache davon.
- Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte nicht dazu verleiten, die Versicherungssumme
niedrig anzusetzen. Die Progression ermöglicht eine sehr hohe Absicherung bei
Vollinvalidität, greift aber erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent. Besser ist es, eine
hohe Grundversicherungssumme abzuschließen, kombiniert mit einer niedrigen Progression
(etwa 200 oder 225 Prozent).
- Wenn der gewählte Tarif eine Todesfallleistung vorsieht oder diese erwünscht ist, sollte
in jedem Fall der oder die Bezugsberechtigte im Vertrag angegeben werden. Dies ist
auch nach Policierung des Vertrages möglich.
- Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert.
Hier finden sich zum Beispiel auch Angaben über die Gliedertaxe, ein wichtiges Instrument
zur Ermittlung der Entschädigungshöhe. Außerdem erfährt der Versicherte Nä-heres
darüber, welche Umstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann bestimmt werden, dass sich die Versicherungssumme
in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen soll. Man kann
dieser Dynamik innerhalb von sechs Wochen nach der Erhöhung widersprechen. Wird die
dynamische Erhöhung der Versicherungssumme zweimal hintereinander abgelehnt, entfällt
diese Möglichkeit für die Restzeitlaufzeit des Vertrages.
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