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Unfallversicherung

Was ist eine private Unfallversicherung?

Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker, auf der Baustelle oder in der Freizeit: Das Unfallrisiko ist immer dabei. Zwar muss nicht immer gleich das Schlimmste passieren. Die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen sind jedoch nie vorauszusehen.

Arbeiter und Angestellte sind während ihrer Arbeit automatisch durch die zu 100 Prozent arbeitgeberfinanzierte gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) geschützt. Selbstständige können sich durch freiwillige Beiträge ebenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Die Berufsgenossenschaften leisten ausschließlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Für Kinder, Schüler und Studenten gilt: Sie sind im Kindergarten, in der Schule und in der Universität gesetzlich versichert. Auch der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kindergarten beziehungsweise Schule ist mitversichert. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit. Und: Die besonders unfallgefährdeten Hausfrauen genießen keinerlei gesetzlichen Schutz. Wer im Falle eines Unfalles in allen Lebenslagen abgesichert sein will, braucht daher eine private Unfallversicherung.

Wichtig:

Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Unfallversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Welche Vorteile eine private Unfallversicherung bietet

Grundsätzlich gilt: Die private Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist aber gerade für alle diejenigen unverzichtbar, die wegen einer Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch Personen, die einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, beispielsweise Hausfrauen, Kinder und Kraftfahrer, sollten sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.

Die private Unfallversicherung federt wirtschaftliche beziehungsweise finanzielle Folgen eines Unfalls ab. Zu bedenken ist: Nach schweren Unfällen kommen zu den Einkommenseinbußen zusätzliche Kosten zum Beispiel für Umbaumaßnahmen in der Wohnung beziehungsweise im Haus hinzu. Kosten für Betreuung oder Versorgung fallen ebenfalls häufig an. Ein wesentlicher Vorteil der privaten Unfallversicherung ist: Sie gilt rund um die Uhr und weltweit.

Varianten

Einzel-Unfallversicherung

Sie ist die klassische Form der privaten Unfallversicherung. Versichert ist immer eine einzelne Person, die sich aus dem Katalog der Leistungsarten einen individuell maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenstellt.

Familien-Unfallversicherung

Mit dieser Vertragsvariante kann eine ganze Familie über einen einzigen Vertrag versichert werden. Weil sich entsprechende Kosteneinsparungen bei der Versicherungsgesellschaft ergeben, wird die Familienversicherung preisgünstiger als der Einzelvertrag angeboten.

Kinder-Unfallversicherung

Bis zum 16. Lebensjahr können Kinder über diese Form der Unfallversicherung abgesichert werden. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Vertrag auf den Erwachsenen-Tarif umgestellt. Ein Vorteil der Kinder-Unfallversicherung ist, dass sie ein größeres Spektrum von Risiken versichert, so zum Beispiel bestimmte Formen von Vergiftungen (allerdings nur bis zum 10. Lebensjahr). Versicherungsnehmer bei der Kinder-Unfallversicherung ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt der Versicherungsnehmer, dann wird die Unfallversicherung beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt.

Gruppen-Unfallversicherung

Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung ist, dass sich eine Mindestzahl von Personen findet B in der Regel genügen drei Personen -, die sich durch einen einzigen Versicherungsnehmer (zum Beispiel Arbeitgeber, Verein oder Veranstalter) gemeinsam versichern lassen. Die Prämie wird normalerweise nach der Anzahl der versicherten Personen gestaffelt und ist deutlich niedriger als bei Einzelversicherungen.

Die Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Invaliditätsleistung

Die Absicherung der Invalidität ist der Kern einer privaten Unfallversicherung. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und spätestens nach drei weiteren Monaten ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

Wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, wird der Invaliditätsgrad nach der sogenannten Gliedertaxe ermittelt. Sie bestimmt den Wert einzelner Körperteile. Der Verlust eines Auges würde beispielsweise 50-prozentige Invalidität bedeuten, der Verlust des Gehörs auf einem Ohr beispielsweise 30 Prozent. Aufschluss über die genaue Höhe der Invalidität kann allerdings nur ein ärztliches Gutachten geben.

Die Höhe der Versicherungsleistung ist neben dem Invaliditätsgrad auch abhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ist beispielsweise eine Versicherungssumme von 102.258,38 Euro vereinbart, so werden dem Unfallopfer bei Verlust eines Auges 51.129,19 Euro als Kapitalabfindung ausgezahlt.

Um eine Erhöhung der Invaliditätsleistung zu erreichen, kann entweder die Versicherungssumme erhöht oder eine so genannte Progression im Vertrag vereinbart werden. Sie bewirkt, dass die Leistungen progressiv mit dem Invaliditätsgrad bis auf beispielsweise 225 Prozent der Versicherungssumme ansteigen.

Zu beachten ist: Der Einschluss einer Progression erfordert einen vergleichsweise geringen Beitragszuschlag. Nachteilig ist wiederum, dass die Progression in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent greift, jedoch über 90 Prozent der Unfälle Dauerbeeinträchti-gungen nach sich ziehen, die unterhalb dieser Grenze liegen. Die Progression bewirkt also eine besonders hohe Absicherung sehr schwerer Unfälle.

Todesfallleistung

In den Tarifen vieler Versicherungsgesellschaften ist diese Leistung in geringer Höhe, beispielsweise bis 2.556,46 Euro, obligatorisch enthalten. Diese Leistung wird erbracht, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, zum Tode führt.

Übergangsleistung / Übergangsentschädigung

Wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht und bis dahin unun-terbrochen bestanden hat, dann wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung ausgezahlt. Sie soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, zum Beispiel zur Finanzie-rung einer Heilbehandlung.

Tagegeld

Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Bei nur teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird entsprechend abgestuft. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige.

Krankenhaustagegeld

Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus wird diese Leistung vom Tage der Aufnahme bis zum Tage der Entlassung gezahlt. Geleistet wird maximal für zwei Jahre.

Bergungskosten

Sie sind kostenfrei in jedem Unfallversicherungsvertrag mitversichert. Die Leistung wird erbracht, wenn Unfallverletzte gesucht oder geborgen werden müssen. Es genügt, wenn die Vermutung eines Unfalls vorliegt.

Was man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung beachten sollte

  • Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Versicherungssumme im Versicherungsvertrag. Der individuelle Bedarf sollte mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt werden. Die Versicherungs- oder Invaliditätssumme orientiert sich in der Regel am Jahreseinkommen des Versicherten und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache davon.
  • Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte nicht dazu verleiten, die Versicherungssumme niedrig anzusetzen. Die Progression ermöglicht eine sehr hohe Absicherung bei Vollinvalidität, greift aber erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent. Besser ist es, eine hohe Grundversicherungssumme abzuschließen, kombiniert mit einer niedrigen Progression (etwa 200 oder 225 Prozent).
  • Wenn der gewählte Tarif eine Todesfallleistung vorsieht oder diese erwünscht ist, sollte in jedem Fall der oder die Bezugsberechtigte im Vertrag angegeben werden. Dies ist auch nach Policierung des Vertrages möglich.
  • Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert. Hier finden sich zum Beispiel auch Angaben über die Gliedertaxe, ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der Entschädigungshöhe. Außerdem erfährt der Versicherte Nä-heres darüber, welche Umstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann bestimmt werden, dass sich die Versicherungssumme in jedem Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen soll. Man kann dieser Dynamik innerhalb von sechs Wochen nach der Erhöhung widersprechen. Wird die dynamische Erhöhung der Versicherungssumme zweimal hintereinander abgelehnt, entfällt diese Möglichkeit für die Restzeitlaufzeit des Vertrages.

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