Die Rentenreform ist nun beschlossene Sache. Das Rentenniveau wird von derzeit 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens auf rund 67 Prozent abgesenkt. Damit wird die Versorgungslücke der
gesetzlichen Rente zusätzlich vergrößert. Um diese neue Lücke zu schließen, fördert der Staat die
private Zukunftsvorsorge über Zulagen und Steuervergünstigungen.
Wer oder was ist versichert?
Mit der Riester-Rente wird ein Produkt mit lebenslang garantierter Rente angeboten. Diese private
Rentenversicherung ermöglicht es Ihnen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zu nutzen - mit
Versicherungsbeginn, staatlicher Förderung und Vertragsabschluss nach erfolgter Zertifizierung ab 1. Januar 2002.
Gleichzeitig werden Sie an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung beteiligt, womit sich
Ihre Rentenleistung zusätzlich verbessert. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen
zwei Varianten der Überschussbeteiligung:
- Sicherheitsorientiert
Hier legt der Versicherer die Überschüsse festverzinslich an. Das bedeutet hohe Anlagesicherheit.
- Chancenorientiert
Dabei legt der Versicherer die Überschüsse in einen Aktienfonds an, was für Sie eine flexible und rentable
Entwicklung bedeutet.
Die Kernleistungen:
- Die neu entstehende Versorgungslücke kann geschlossen werden.
- Lebenslange, garantierte Rente (Riester-Rente)
- Altersversorgung steht auf sicherer Basis
- Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden.
- Rentengarantiezeit bei Tod nach Rentenbeginn
- Zwei Überschussverwendungssysteme stehen zur Wahl
- Überschussbeteiligung verbessert die Rentenleistung zusätzlich
- Partizipierung an den Chancen/Risiken der Aktienmärkte möglich (chancenorientierte Überschussverwendung)
- Zuzahlungen sind möglich
- Individueller Zuschnitt
Welche Besonderheiten gibt es?
- Die Angebote sehen die gesetzlich vorgesehenen Erhöhungen der Beiträge vor.
- Um die gesamte bestehende Versorgungslücke zu schließen, ist es sinnvoll, über die staatlich geförderte
Privatvorsorge hinaus die gesamte Rentensituation zu prüfen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit
uns.
Vertragslaufzeit
Rentenbeginnalter ist vertraglich das 65. Lebensjahr. Eine Rente kann jedoch in Anspruch genommen
werden, sobald die gesetzliche Altersrente beginnt.
Riester-Renten-Rechner hier downloaden
Hier finden sie aktuelle arbeitsrechtliche Neuregelungen (Word Dokument, 55 KB).