Was ist eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles),
die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun
möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine
Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen
Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage
kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.
Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist
die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden
Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich verein-barten
Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob
er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich
hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des
Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen
oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung
muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt
werden.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine
Hinweise zur privaten Rentenversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Ihres Versicherers.
Welche Vorteile die private Rentenversicherung bietet
Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen,
das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei anderen Formen der Altersvorsorge,
bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob
der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das
nicht vorhersehbare "Langlebigkeitsrisiko", also das Risiko, wie lange ein Mensch
lebt und Rente beziehen wird.
Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch
können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu
wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die
versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten
Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die
Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen-
beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person
erfolgt dann lebenslang.
Varianten
Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ("Sofortrente")
Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages
frühestens zu Beginn des nächsten Monats eine lebenslange Rentenzahlung.
Besonders geeignet ist diese Rentenform beispielsweise für die Verwendung der Ablaufleistung
aus einer fällig werdenden Kapitallebensversicherung. Interessant ist diese Versicherung
also für ältere Menschen und Rentner, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und
diese Summe für eine zusätzliche Rente sinnvoll anlegen möchten.
Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht
Diese Form der Rentenversicherung eignet sich sowohl für die persönliche und private
Altersvorsorge als auch für Geldanleger. Im Prinzip funktioniert diese Rentenversicherung
wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Der Versicherte
zahlt einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der gewählten Versicherungsgesellschaft.
Aus diesem Depot entnimmt die Versicherungsgesellschaft - ohne
weiteres Zutun des Versicherten - mindestens fünf Jahre lang Beiträge für die Rentenversicherung.
Im Depot wird das Geld mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die De-potzinsen
sind steuerpflichtig.
Nach Ablauf der fünf Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf, mindestens
sieben Jahre. Ihre Gesamtlaufzeit sollte aus steuerlichen Gründen zwölf Jahre betragen.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kommt die Kapitalabfindung steuerfrei zur Auszahlung.
Der Versicherte hat auch hier das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung
und einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Vorteile dieser Versicherungsform liegen
unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Aufgrund der
kurzen Beitragszahlungsdauer fällt es leicht, den Überblick über die persönliche Finanzsituation
zu behalten. Geeignet ist diese Versicherung für alle, die Ersparnisse gebildet haben
und eine ebenso sichere wie renditestarke Anlagemöglichkeit suchen.
Zusatzversicherungen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine private Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten
im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner privaten
Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken
um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung
einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit,
möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard
weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der
Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.
Was man beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung beachten sollte
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages sollte man sich von einem fachlich versierten
Berater helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller
und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf
müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz
umgehend gewährt werden.
- Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das
Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch
unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Be-zugsberechtigten
ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung
der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen
soll.
- Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen
beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit
einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die
korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar
ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte möglichst umfassend geantwortet
werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich
waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die
Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise
ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme
und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu
beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall
muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand
am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert.
Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird,
beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über
Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.
Kleines Lexikon zur privaten Rentenversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder
die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und
erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Beleihung der Rentenversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes
möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.
Gesundheitsprüfung: ist für eine Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist unter Umständen
erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abge-schlossen
werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung einiger Gesundheitsfra-gen.
Ärztliche Untersuchungen sind meist erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten
üblich.
Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit
unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine
Lebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen
einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen
und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder
zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten wer-den
dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung zu erstattende
Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der
Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da für das Versicherungsunternehmen für die
Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten auch
bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen
Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der
gezahlten Beiträge.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der privaten Rentenversicherung entstehen
durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft.
Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die
Versicherungsnehmer weitergegeben.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist.