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Private Rentenversicherung

Was ist eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen.

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich verein-barten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.

Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Rentenversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Welche Vorteile die private Rentenversicherung bietet

Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei anderen Formen der Altersvorsorge, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare "Langlebigkeitsrisiko", also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird.

Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.

Varianten

Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ("Sofortrente")

Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages frühestens zu Beginn des nächsten Monats eine lebenslange Rentenzahlung. Besonders geeignet ist diese Rentenform beispielsweise für die Verwendung der Ablaufleistung aus einer fällig werdenden Kapitallebensversicherung. Interessant ist diese Versicherung also für ältere Menschen und Rentner, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und diese Summe für eine zusätzliche Rente sinnvoll anlegen möchten.

Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht

Diese Form der Rentenversicherung eignet sich sowohl für die persönliche und private Altersvorsorge als auch für Geldanleger. Im Prinzip funktioniert diese Rentenversicherung wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Der Versicherte zahlt einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der gewählten Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Depot entnimmt die Versicherungsgesellschaft - ohne weiteres Zutun des Versicherten - mindestens fünf Jahre lang Beiträge für die Rentenversicherung. Im Depot wird das Geld mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die De-potzinsen sind steuerpflichtig.

Nach Ablauf der fünf Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf, mindestens sieben Jahre. Ihre Gesamtlaufzeit sollte aus steuerlichen Gründen zwölf Jahre betragen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kommt die Kapitalabfindung steuerfrei zur Auszahlung. Der Versicherte hat auch hier das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Vorteile dieser Versicherungsform liegen unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Aufgrund der kurzen Beitragszahlungsdauer fällt es leicht, den Überblick über die persönliche Finanzsituation zu behalten. Geeignet ist diese Versicherung für alle, die Ersparnisse gebildet haben und eine ebenso sichere wie renditestarke Anlagemöglichkeit suchen.

Zusatzversicherungen

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine private Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner privaten Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.

Was man beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung beachten sollte

  • Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages sollte man sich von einem fachlich versierten Berater helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Be-zugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
  • Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert. Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.

Kleines Lexikon zur privaten Rentenversicherung

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Beleihung der Rentenversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.

Gesundheitsprüfung: ist für eine Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist unter Umständen erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abge-schlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung einiger Gesundheitsfra-gen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten üblich.

Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten wer-den dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da für das Versicherungsunternehmen für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge.

Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der privaten Rentenversicherung entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist.

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