Rechtsschutzversicherung
Warum ist eine Rechtsschutzversicherung so wichtig?
Recht haben und Recht bekommen ist bis zum heutigen Tage noch nicht dasselbe. Nur durch juristischen Beistand ist es
meist möglich, seine Rechtsinteressen zu wahren. Dieser Beistand ist in den letzten Jahren immer teurer geworden.
Auch die Gerichtskosten steigen stetig.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalles den Anwalt Ihres Vertrauens
wählen, der Sie je nach Umfang der Versicherung berät, vertritt und der erforderlichenfalls auch
einen Prozeß für Sie führt.
Die Kosten tragen wir! Wir sind damit der beste Garant für Chancengleichheit vor dem Gesetz.
Was eine Rechtsschutzversicherung leistet und in welcher Form sie angeboten wird, ist in den
"Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)"
verbindlich festgelegt. Darin sind auch die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt. Zwangsläufig
sind die ARB, wie andere Versicherungsbedingungen auch, in juristischer Sprache abgefaßt und zugeschnitten
auf das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Gleichwohl besteht auch im Ausland im Urlaub
sogar weltweit Versicherungsschutz.
Das wird von der Versicherung gezahlt:
Damit der Versicherte bei der Wahrnehmung seiner Interessen nicht zuerst ans Geld, sondern an die nötigen juristischen
Maßnahmen denken kann, zahlt die Versicherung die folgenden Leistungen je Rechtsschutzfall in unbegrenzter Höhe unter
Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze:
- Rechtsanwaltskosten.
- Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist.
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger.
- Kosten des Gerichtsvollziehers.
- Kosten eines eigenen Sachverständigen
- zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen,
- in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
- Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat.
- Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.
- Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
- Strafkautionen darlehensweise bis zu 51.130,- Euro.
Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie allerdings selbst zahlen.
Wie lange läuft die Rechtsschutzversicherung?
Wir bieten ausschließlich Jahresverträge an, d.h. die Verträge sind zunächst bis zum Ablauf des folgenden
Kalenderjahres abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Es können alle Lebensbereiche versichert werden!
Bei uns können Sie eine umfassende, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene
Rechtsschutz-Versicherung abschließen. Die günstigen Beiträge gibt es ohne und mit 127,82 Euro Selbstbeteiligung. Einige Rechtsschutz-Angebote
bieten wir auch mit 255,65 Euro und 511,29 Euro Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall an.
Wir bieten spezielle Deckungskonzepte für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige:
Versicherungsumfang:
- Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
Versicherungsumfang:
- Verkehrs-Bereich
Versicherte Firmenfahrzeuge: Versichert sind alle Firmenfahrzeuge mit Ausnahme von LKWs über 4 t Nutzlast, Bussen
über 9 Sitze, Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. Mitversichert sind rote Kennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen, die im
Zusammenhang mit den versicherten Fahrzeugarten verwendet werden, Obhutsfahrzeuge sowie auf den Versicherungsnehmer
zugelassene Anhänger und Wohnwagen.
Versicherte Privatfahrzeuge: Mitversichert sind alle Privatfahrzeuge der Familie des
Firmeninhabers/Selbständigen einschließlich der Fahrzeuge der volljährigen Kinder ohne Altersbegrenzung (solange in Ausbildung).
- Berufs-Bereich
ohne Vertrags-Rechtsschutz.
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers.
- Privat-Bereich
Versichert sind
- der Versicherungsnehmer,
- dessen Ehegatte (Lebensgefährte),
- die minderjährigen Kinder,
- die volljährigen Kinder ohne Altersbegrenzung (solange in Ausbildung)
- Grundstücks- und Miet-Bereich
für die selbstbewohnte Wohneinheit und für das gewerblich selbstgenutzte Objekt.
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige
Versicherungsumfang:
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen,
sowie aus solchen Versicherungsverträgen, die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte PErson im Hinblick
auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat.
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige
oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie aus Rechtsschutz-Versicherungsverträgen
mit uns.
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs-, oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. Nicht versichert ist die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen
sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte
zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind.
- Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberufliche Tätige
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit von natürlichen Personen. Der Versicherungsumfang
geht in verschiedenen Punkten über den im Spezial-Rechtsschutz enthaltenen Straf-Rechtsschutz hinaus; dies gilt insbesondere für:
- die Erstattung von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat beauftragten Sachverständigen;
- den Einschluss von nur vorsätzlich begehbaren Vergehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt;
- die Rückwärtsversicherung für bereits vor Abschluss des Vertrages eingetretene Vorfälle, soweit noch keine Anhaltspunkte
für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt sind;
- den Einschluss von Sonderleistungen wie Firmenstellungsnahme, Zeugenbeistand und verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes;
- den Verzicht auf zahlreiche Abschlüsse, soweit der strafrechtliche Bereich betroffen ist, mit Ausnahme von
Kartellrecht und Verkehrsrecht beim Führen von Motorfahrzeugen.
- Prämien für Kombination
| Anzahl Beschäftigte |
Beitrag* mit 255,65 Euro Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall |
| 0 - 3 |
452,82 Euro |
| 4 - 6 |
597,74 Euro |
| 7 - 10 |
854,58 Euro |
| bis 20 |
1.251,18 Euro |
| bis 30 |
1.642,11 Euro |
| bis 40 |
2.097,51 Euro |
| bis 50 |
2.598,29 Euro |
*zuzüglich 16,87 Euro für Kraftfahrerschutz-Clubmitgliedschaft
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