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Rechtsschutzversicherung

Warum ist eine Rechtsschutzversicherung so wichtig?
Recht haben und Recht bekommen ist bis zum heutigen Tage noch nicht dasselbe. Nur durch juristischen Beistand ist es meist möglich, seine Rechtsinteressen zu wahren. Dieser Beistand ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Auch die Gerichtskosten steigen stetig.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalles den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie – je nach Umfang der Versicherung – berät, vertritt und der erforderlichenfalls auch einen Prozeß für Sie führt. Die Kosten tragen wir! Wir sind damit der beste Garant für Chancengleichheit vor dem Gesetz. Was eine Rechtsschutzversicherung leistet und in welcher Form sie angeboten wird, ist in den "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)" verbindlich festgelegt. Darin sind auch die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt. Zwangsläufig sind die ARB, wie andere Versicherungsbedingungen auch, in juristischer Sprache abgefaßt und zugeschnitten auf das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland. Gleichwohl besteht auch im Ausland – im Urlaub sogar weltweit – Versicherungsschutz.

Das wird von der Versicherung gezahlt:
Damit der Versicherte bei der Wahrnehmung seiner Interessen nicht zuerst ans Geld, sondern an die nötigen juristischen Maßnahmen denken kann, zahlt die Versicherung die folgenden Leistungen je Rechtsschutzfall in unbegrenzter Höhe unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze:
  • Rechtsanwaltskosten.
  • Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist.
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger.
  • Kosten des Gerichtsvollziehers.
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
    • zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
    • bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen,
    • in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
  • Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat.
  • Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.
  • Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
  • Strafkautionen darlehensweise bis zu 51.130,- Euro.
Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie allerdings selbst zahlen.


Wie lange läuft die Rechtsschutzversicherung?
Wir bieten ausschließlich Jahresverträge an, d.h. die Verträge sind zunächst bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Es können alle Lebensbereiche versichert werden!
Bei uns können Sie eine umfassende, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsschutz-Versicherung abschließen. Die günstigen Beiträge gibt es ohne und mit 127,82 Euro Selbstbeteiligung. Einige Rechtsschutz-Angebote bieten wir auch mit 255,65 Euro und 511,29 Euro Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall an.

Wir bieten spezielle Deckungskonzepte für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige:

Versicherungsumfang:
  • Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
    Versicherungsumfang:

    • Verkehrs-Bereich
      Versicherte Firmenfahrzeuge:
      Versichert sind alle Firmenfahrzeuge mit Ausnahme von LKWs über 4 t Nutzlast, Bussen über 9 Sitze, Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. Mitversichert sind rote Kennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen, die im Zusammenhang mit den versicherten Fahrzeugarten verwendet werden, Obhutsfahrzeuge sowie auf den Versicherungsnehmer zugelassene Anhänger und Wohnwagen.
      Versicherte Privatfahrzeuge: Mitversichert sind alle Privatfahrzeuge der Familie des Firmeninhabers/Selbständigen einschließlich der Fahrzeuge der volljährigen Kinder ohne Altersbegrenzung (solange in Ausbildung).
    • Berufs-Bereich
      ohne Vertrags-Rechtsschutz.
      Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner angegebenen Betriebsart. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers.
    • Privat-Bereich
      Versichert sind
      • der Versicherungsnehmer,
      • dessen Ehegatte (Lebensgefährte),
      • die minderjährigen Kinder,
      • die volljährigen Kinder ohne Altersbegrenzung (solange in Ausbildung)
    • Grundstücks- und Miet-Bereich
      für die selbstbewohnte Wohneinheit und für das gewerblich selbstgenutzte Objekt.
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige
    Versicherungsumfang:

    Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen, sowie aus solchen Versicherungsverträgen, die der Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte PErson im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit für sich abgeschlossen hat.

    Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie aus Rechtsschutz-Versicherungsverträgen mit uns.
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen
    Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs-, oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberufliche Tätige
    Der Spezial-Straf-Rechtsschutz betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit von natürlichen Personen. Der Versicherungsumfang geht in verschiedenen Punkten über den im Spezial-Rechtsschutz enthaltenen Straf-Rechtsschutz hinaus; dies gilt insbesondere für:
    • die Erstattung von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat beauftragten Sachverständigen;
    • den Einschluss von nur vorsätzlich begehbaren Vergehen, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt;
    • die Rückwärtsversicherung für bereits vor Abschluss des Vertrages eingetretene Vorfälle, soweit noch keine Anhaltspunkte für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt sind;
    • den Einschluss von Sonderleistungen wie Firmenstellungsnahme, Zeugenbeistand und verwaltungsrechtliche Tätigkeiten des Rechtsanwaltes;
    • den Verzicht auf zahlreiche Abschlüsse, soweit der strafrechtliche Bereich betroffen ist, mit Ausnahme von Kartellrecht und Verkehrsrecht beim Führen von Motorfahrzeugen.
  • Prämien für Kombination
    Anzahl Beschäftigte Beitrag* mit 255,65 Euro
    Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall
    0 - 3 452,82 Euro
    4 - 6 597,74 Euro
    7 - 10 854,58 Euro
    bis 20 1.251,18 Euro
    bis 30 1.642,11 Euro
    bis 40 2.097,51 Euro
    bis 50 2.598,29 Euro

    *zuzüglich 16,87 Euro für Kraftfahrerschutz-Clubmitgliedschaft

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