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Maschinenversicherung

Warum ist eine Maschinenversicherung für den Betrieb wichtig?
MAschinen stellen hohe Vermögenswerte dar. Für die regelmäßige Wartung und Pflege können die Aufwendungen vom Unternehmer exakt kalkuliert werden. Um unvorhergesehene, eingetretende Sachschäden finanzieren zu können, ist es erforderlich, Rücklagen zu bilden. Diese sind nur schwer zu kalkulieren, binden wichtiges Kapital und müssen zudem versteuert werden.

Durch den Abschluss einer Maschinenversicherung wird die unsichere Rückstellung in eine feste Größe, in Form der Versicherungsprämie, umgewandelt. Ohne zusätzliche Kapitalbindung sichern Sie so den Betrieb vor unverhofften Risiken.

Stationäre Maschinen
Versicherte Gefahren

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Versagen von Sicherheitseinrichtungen
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (subsidiär)
  • Einbruchdiebstahl (subsidiär)
  • Sturm, Frost, Eisgang
  • Hagel, Erdsenkung, Erdrutsch, Felssturz
  • De- und Remontage und Transport innerhalb des Versicherungsortes
Nicht versicherte Gefahren
Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, betriebsbedingte und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß).

Fahrbare Maschinen
Versicherte Gefahren

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Versagen von Sicherheitseinrichtungen
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Sturm, Frost, Eisgang
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Elementarereignisse und höhere Gewalt
  • Schäden während eines Transportes
Nicht versicherte Gefahren
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung, Unterschlagung, Liegenlassen, Beschlagnahme, Seetransporte.

Was wird entschädigt?
Ersetzt werden, sowohl für stationäre als auch fahrbare Maschinen, die Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Reparaturschaden), z.B.

  • Kosten für Ersatzteile
  • Lohnkosten einschl. Überstunden- und Feiertagszuschläge
  • Demontage- und Remontagekosten
  • Frachtkosten incl. Eil- und Expressfrachtkosten
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten im Teilschadenfall
Im Totalschadenfall wird der Zeitwert ersetzt.

Wie wird die Versicherungssumme für stationäre und fahrbare Maschinen gebildet?

  • Maschinen bis 2 Jahre alt:
    Neuwert (Listenpreis) einschl. Fracht und Montage
  • Maschinen 2-5 Jahre alt:
    Neuwert (Listenpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung) einschl. Fracht und Montage zuzügl. 10% pausch. Zuschlag
  • Maschinen 5-8 Jahre alt:
    Neuwert (Listenpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung) einschl. Fracht und Montage zuzügl. 20% pausch. Zuschlag
  • Maschinen älter als 8 Jahre:
    dürfen nur nach vorheriger Besichtigung durch einen TV-Spezialisten in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Der Zuschlag wird einzelfallweise festgelegt
  • bei Versicherungsnehmern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer der Versicherungssumme hinzuzurechnen
Im Schadenfall wird keine Unterversicherung geltend gemacht, wenn die Versicherungssumme bei Abschluss korrekt nach den vorstehenden Vorgaben gebildet worden ist!

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