Was ist eine Risikolebensversicherung?
Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden.
Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte
Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapital
bildenden Lebensversicherung wird nicht gebildet.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine
Hinweise zur Risikolebensversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Ihres Versicherers.
Welche Vorteile die Risikolebensversicherung bietet
Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld, zusätzlich
sind die Leistungen für den Todesfall garantiert. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach
Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte
Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für
junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen.
Dieser Schutz ist für junge Leute besonders wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit
von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit
die Anspruchsvoraussetzung beispielsweise für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten nicht
erfüllen.
Variante für Häuslebauer: Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vorrangig für die finanzielle Absicherung
von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme passt sich hier stets der
verbliebenen Restdarlehenssumme an. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt als
gerade zur Darlehensabsicherung nötig. Je nach Tarif der gewählten Versicherungsgesellschaft
ist es möglich, Risikolebensversicherungen entweder mit einer linear fallenden Versicherungssumme
oder mit degressiv beziehungsweise progressiv fallenden Versicherungssummen
abzuschließen. Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer,
die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims
schützen wollen.
Umtauschrecht und Zusatzversicherungen
Umtauschrecht
Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung
zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden. Dieser
Umtausch ist auch dann möglich, wenn die versicherte Person inzwischen erkrankt sein
sollte. Für den Umtausch ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens
neun Monate nach Vertragsbeginn erforderlich. Wer den Umtausch nach Ablauf von
mindestens zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung tauschen,
deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine Risikolebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versi-cherten
im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Risikolebensversicherung.
Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Ge-danken
um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung
einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit,
möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard
weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der
Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.
Unfallzusatzversicherung
Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn
er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt
so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.
Was man beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten sollte
- Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall
sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden.
Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben,
sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos
aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa,
wenn viele Kinder zu versorgen sind, dann kann ein Tarif gewählt werden, der zwar zu
Beginn eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht, bei dem diese Leistung aber über
die Jahre hinweg abnimmt.
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll.
Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die
Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen
werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
- olgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das
Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht
jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der
Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach
Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod
bekommen soll.
- Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung
der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen.
Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn
die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage
dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und
über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der
Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden
Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen
Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt
benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten
auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert.
Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft
ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu
gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.
Kleines Lexikon zur Risikolebensversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder
die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er
auch der Beitragszahler.
Gesundheitsprüfung: Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer
Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfra-gen.
Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 127.822,97 Euro
oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versiche-rungsunternehmen
und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen durch
eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger
Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahe-zu
der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer
weitergegeben. Bei der Risikolebensversicherung werden Überschüsse normalerweise zur
Verrechnung mit den Tarifbeiträgen genutzt. Der zu zahlende Beitrag verringert sich dann
entsprechend.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei
Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse.
Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung fällig.