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Kapitalbildende Lebensversicherung

Was ist eine Kapital bildende Lebensversicherung?

Die Kapital bildende Lebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.

Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Kapital bildenden Lebensversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Welche Vorteile die Kapital bildende Lebensversicherung bietet

- eine garantierte Kapitalleistung mit Mindestverzinsung

Die Kapital bildende Lebensversicherung eignet sich vor allem für alle diejenigen, die neben der Hinterbliebenenvorsorge Wert auf eine sichere Altersvorsorge mit stabiler Rendite legen. Die Versicherungswirtschaft bietet den Versicherten eine garantierte Alterskapitalleistung und sagt eine Mindestverzinsung der eingezahlten Sparanteile von derzeit 3,25 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Dies können andere Sparformen, die lediglich der Kapitalansammlung dienen, nicht bieten. Für den Versicherten bedeutet diese Garantie zusätzliche Sicherheit, denn sein Versicherer nimmt ihm das Kapitalmarktrisiko ab. Die Versicherten sind somit davor geschützt, dass ihr langfristig Erspartes beispielsweise durch Kursverluste zunichte gemacht wird.

- eine steuerfrei ausgezahlte Summe

Die einkommenssteuerfrei ausgezahlte Kapitalabfindung im Erlebensfall ist ein weiterer wichtiger Pluspunkt der Kapital bildenden Lebensversicherung. Gleichzeitig können die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen (beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben) im Rahmen bestimmter Höchstbeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung für beide Steuervorteile: Der Versicherungsvertrag läuft über mindestens zwölf Jahre, es werden laufend - mindestens aber fünf jährliche - Beiträge entrichtet, der Todesfallschutz beträgt mindestens 60 Prozent der Beitragssumme.

- eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes

Wer seinen Versicherungsschutz und sein Versorgungsniveau laufend an ein steigendes Einkommen und einen entsprechend höheren Lebensstandard anpassen will, kann beim Vertragsabschluss eine Dynamik vereinbaren. Dann erhöhen sich Versicherungsschutz und Beitrag Jahr für Jahr ohne weitere Gesundheitsprüfung. Je nach Bedarf können die dynamischen Erhöhungen auch ausgesetzt werden.

Variante für Paare: Kapitalversicherung auf verbundene Leben

Bei dieser Form der Kapital bildenden Lebensversicherung können mehrere Personen gleichzeitig über einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert werden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dabei entweder zum vereinbarten Vertragsablauf fällig oder aber zu dem Zeitpunkt, an dem eine der versicherten Personen stirbt. Interessant ist diese Form der Lebensversicherung für Partner, die Vorsorge für den Todesfall des anderen benötigen: zum Beispiel kinderlose Ehepaare oder Geschäftspartner. Im Zusammenhang mit einem Darlehen kann so der Tod des oder der Partner(s) finanziell abgesichert und der Fortbestand des Unternehmens ermöglicht werden (Auszahlung der Erben, Tilgung von Verbindlichkeiten etc.).

Der Abschluss einer Lebensversicherung auf verbundene Leben ist wegen der geringeren Beiträge oftmals interessanter als der Abschluss von zwei einzelnen kapitalgedeckten Lebensversicherungen. Zu beachten ist: Bei dieser Vertragsvariante gibt es nur eine Versicherungssumme.

Zusatzversicherungen

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Kapital bildende Lebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versi-cherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Kapital bildenden Lebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.

Unfallzusatzversicherung

Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.

Was man beim Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung beachten sollte

  • Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt werden, der eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.
  • Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
  • Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert. Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.

Kleines Lexikon zur Kapital bildenden Lebensversicherung

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.

Beleihung der Lebensversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.

Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 127.822,97 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Kapitalertragssteuer: Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurücker-stattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Nor-malfall die Summe der gezahlten Beiträge.

Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Kapital bildenden Lebensversicherungen entste-hen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versiche-rungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Über-schussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie das reguläre Vertragsende, wird die Versiche-rungsleistung fällig.

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