Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher
Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen,
finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung
sehen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene
Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen
Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften
verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt.
Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise
Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus
der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds
ab.
Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte
Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem
Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert
ausgezahlt.
Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen
Fondsanteile. Normalerweise wird er einmalig steuerfrei ausgezahlt. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften
kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer der
Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine
Hinweise zur fondsgebundenen Lebensversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Ihres Versicherers.
Welche Vorteile eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet
Die einkommensteuerfrei ausgezahlte Kapitalabfindung im Erlebensfall ist ein wichtiger
Pluspunkt unter steuerlichen Aspekten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der
Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat, laufend - mindestens
aber fünf jährliche - Beiträge entrichtet werden und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent
der Beitragssumme beträgt. Im Vergleich zur Kapital bildenden Lebensversicherung
können die Beiträge jedoch nicht als Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG geltend
gemacht werden.
Weil die fondsgebundene Lebensversicherung in Investmentfonds investiert, kann der Versicherte
je nach Wertentwicklung seiner Fondsanteile auf hohe Gewinne setzen. Er sollte aber
beachten, dass die fondsgebundene Lebensversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge
gewährt wie die Kapital bildende Lebensversicherung. Verlustrisiken müssen also einkalkuliert
werden.
Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf einen oder auf mehrere Fonds
verteilt werden. Diese Aufteilung wird in der Regel auch später - sofern nicht anderes vereinbart
ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit,
die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern
("shiften"), oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen
("switchen"). Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist die Änderung der Fondsaufteilung
oder ein Fondswechsel einmal pro Jahr kostenfrei möglich.
Wer seinen Versicherungsschutz und sein Versorgungsniveau laufend an ein steigendes Einkommen
und einen entsprechend höheren Lebensstandard anpassen will, kann beim Vertragsabschluss
eine Dynamik vereinbaren. Dann erhöhen sich Versicherungsschutz und Beitrag
Jahr für Jahr ohne weitere Gesundheitsprüfung. Je nach Bedarf können die dynamischen
Erhöhungen auch ausgesetzt werden.
Zusatzversicherungen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann problemlos mit einer BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung
kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten
im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner fondsgebundenen
Lebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch
noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die
Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der
Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche
Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der
Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.
Unfallzusatzversicherung
Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn
er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt
so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.
Was man beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung beachten sollte
- Weil die fondsgebundene Lebensversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt,
sollten die jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst mit Hilfe eines fachkundigen
Beraters ausgewählt werden. Wichtig ist, dass sich die Wahl nach der persönlichen Risikoneigung
des Versicherungsnehmers richtet. Wer auf sehr risikoreiche Fonds setzt, zum
Beispiel Branchenfonds oder Fonds, die in Schwellenländern anlegen, kann zwar auf hohe
Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust seiner Sparbeiträge einkalkulieren.
- Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall
sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden.
Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben,
sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos
aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa,
wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt werden, der eine besonders
hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings
entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll.
Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten
für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden.
Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
- Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das
Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch
unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten
ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung
der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen
soll.
- Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der
im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen.
Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die
Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage
dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über
einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall.
Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden
Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen
kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt
werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert.
Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt
wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu
gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.
Kleines Lexikon zur fondsgebundenen Lebensversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder
die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und
erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.
Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für
den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen.
Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von
127.822,97 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Kündigung des Vertrages: Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils
zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekün-digt
werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres
gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages
wird im allgemeinen der ® Rückkaufswert ausbezahlt. Das Versicherungsunternehmen
kann den Vertrag nicht kündigen, sofern die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt werden.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen
und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Es handelt sich
dabei um unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte
Vereinbarungen (Rechte und Pflichten) der Vertragspartner.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird
auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch
kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt
und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten
aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet
werden. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entspricht der Rückkaufswert in der
Regel dem Wert der Fondsanteile abzüglich eines Abschlages und gegebenenfalls abzüglich
noch nicht gezahlter Beiträge.
Steuerliche Aspekte: Beiträge zur fondsgebundenen Lebensversicherung können nicht als
Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG geltend gemacht werden. Steuerlich begünstigt
ist die fondsgebundene Lebensversicherung, wenn die Vertragslaufzeit wenigstens zwölf
Jahre beträgt. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Versicherung vor Ablauf von zwölf
Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das
Finanzamt abgeführt. Sind lebenslang währende Rentenleistungen im Alter anstelle der einmaligen
Kapitalauszahlung vereinbart, so unterliegen diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil
nach § 22 EStG der Besteuerung.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei
Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse.
Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie dass reguläre Vertragsende, dann wird die Ver-sicherungsleistung
fällig.