Navigation

 
 

Site-Suche

 
 
 

Sie sind hier:

 

 

 
Home EmailEmail Seiten-ÜbersichtSeiten-Übersicht SuchenSuchen  
   

Fondsgebundene Lebensversicherung

Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?

Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab.

Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt.

Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Normalerweise wird er einmalig steuerfrei ausgezahlt. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer der Höhe nach garantierten Rente vereinbart werden.

Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Lebensversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Welche Vorteile eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet

Die einkommensteuerfrei ausgezahlte Kapitalabfindung im Erlebensfall ist ein wichtiger Pluspunkt unter steuerlichen Aspekten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat, laufend - mindestens aber fünf jährliche - Beiträge entrichtet werden und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme beträgt. Im Vergleich zur Kapital bildenden Lebensversicherung können die Beiträge jedoch nicht als Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG geltend gemacht werden.

Weil die fondsgebundene Lebensversicherung in Investmentfonds investiert, kann der Versicherte je nach Wertentwicklung seiner Fondsanteile auf hohe Gewinne setzen. Er sollte aber beachten, dass die fondsgebundene Lebensversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt wie die Kapital bildende Lebensversicherung. Verlustrisiken müssen also einkalkuliert werden.

Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile prozentual auf einen oder auf mehrere Fonds verteilt werden. Diese Aufteilung wird in der Regel auch später - sofern nicht anderes vereinbart ist - auf Entnahmen aus den Fonds angewendet. Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit, die Verteilung der zukünftigen Sparanteile auf die verschiedenen Fonds zu ändern ("shiften"), oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neu zu verteilen ("switchen"). Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist die Änderung der Fondsaufteilung oder ein Fondswechsel einmal pro Jahr kostenfrei möglich.

Wer seinen Versicherungsschutz und sein Versorgungsniveau laufend an ein steigendes Einkommen und einen entsprechend höheren Lebensstandard anpassen will, kann beim Vertragsabschluss eine Dynamik vereinbaren. Dann erhöhen sich Versicherungsschutz und Beitrag Jahr für Jahr ohne weitere Gesundheitsprüfung. Je nach Bedarf können die dynamischen Erhöhungen auch ausgesetzt werden.

Zusatzversicherungen

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann problemlos mit einer BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner fondsgebundenen Lebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch eine kürzere Laufzeit vereinbart.

Unfallzusatzversicherung

Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.

Was man beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung beachten sollte

  • Weil die fondsgebundene Lebensversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt, sollten die jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ausgewählt werden. Wichtig ist, dass sich die Wahl nach der persönlichen Risikoneigung des Versicherungsnehmers richtet. Wer auf sehr risikoreiche Fonds setzt, zum Beispiel Branchenfonds oder Fonds, die in Schwellenländern anlegen, kann zwar auf hohe Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust seiner Sparbeiträge einkalkulieren.
  • Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt werden, der eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.
  • Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
  • Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert. Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.

Kleines Lexikon zur fondsgebundenen Lebensversicherung

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.

Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 127.822,97 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Kündigung des Vertrages: Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekün-digt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird im allgemeinen der ® Rückkaufswert ausbezahlt. Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag nicht kündigen, sofern die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt werden.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Es handelt sich dabei um unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte Vereinbarungen (Rechte und Pflichten) der Vertragspartner.

Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entspricht der Rückkaufswert in der Regel dem Wert der Fondsanteile abzüglich eines Abschlages und gegebenenfalls abzüglich noch nicht gezahlter Beiträge.

Steuerliche Aspekte: Beiträge zur fondsgebundenen Lebensversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 EStG geltend gemacht werden. Steuerlich begünstigt ist die fondsgebundene Lebensversicherung, wenn die Vertragslaufzeit wenigstens zwölf Jahre beträgt. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Versicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Sind lebenslang währende Rentenleistungen im Alter anstelle der einmaligen Kapitalauszahlung vereinbart, so unterliegen diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil nach § 22 EStG der Besteuerung.

Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie dass reguläre Vertragsende, dann wird die Ver-sicherungsleistung fällig.

Wer ist online ?

Zur Zeit sind 3 User auf der Webseite

Ihre I.P. Adresse lautet 38.107.191.95