Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Vesicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer
den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar,
zahlt der Versicherer für längstens zwölft Monate den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der
Kunde die Räume selbst bewohnt hat.
In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht
und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken
können aber auch einzeln versichert werden.
Eine Feuerversicherung darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft
richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau.
Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken
Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus
und an festeingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruch- beziehungsweise
Aufräumkosten.
Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre nicht nur
für Hausbesitzer an der nord- und ostdeutschen Küste, sondern auch in anderen Teilen
Deutschlands. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen
mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend
zu empfehlen. Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als
Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch
Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.
Was tun im Schadenfall?
- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
- Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
- Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
- Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
- Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
- Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
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