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Elektronikversicherung...

...für die Hardware

Nicht nur Einzelgefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl sind mitversichert, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form von Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung der versicherten Sachen. So sind auch Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit eingeschlossen. Es gibt nur wenige Ausschlüsse wie z.B. Kriegsereignisse oder Erdbeben. Diese "Allgefahrendeckung" bieten wir jedem Unternehmen bzw. jedem freiberuflich Tätigen an. Die gesamte Elektronik wird in einer Summe erfasst. Veränderungen werden einmal pro Jahr gemeldet. Für während des Jahres hinzugekommene Geräte ist eine Vorsorgeversicherung inbegriffen. Dies gilt auch für neu hinzzukommende Betriebsstätten.

Wird im Schadenfall für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät benötigt oder werden Geräte provisorisch installiert, können die Kosten hierfür ebenfalls in die Versicherung einbezogen werden.

Entsorgung von Elektronikschrott ist kostspielig. Dies gilt besonders, wenn ein Gerät nach einem Brand dekontaminiert werden muss. Aufwendungen, die in in diesem Zusammenhang entstehen, sind versicherbar.

Versichert sind:
  • Telefonanlagen mit Zusatzgeräten (nicht Mobil-/Autotelefone)
  • Gegen- und Wechselsprechanlagen, elektroakustische Anlagen
  • Funkfeststationen (nicht mobile FUnkgeräte)
  • Telex, Bildschirmtext / Datex-J-, Telefaxgeräte
  • Kopiergeräte, kleine Offsetgeräte, Mikrofilmgeräte
  • EDV, Personalcomputer, PC-Netzwerke, CAD, CAM
  • Post- und Papierbearbeitungsgeräte
  • Alarm-, Brandmelde- und Zutrittkontrollanlagen
  • Uhrenanlagen, Zeiterfassungsgeräte
  • Elektronische Kassen, elektronische Wagen
Gegen:
  • Brand, Explosion, Implosion, Ruß, Rauch, Sengen, Glimmen, Schmoren, Löschen
  • Feuchtigkeit, Regen, Überschwemmung, Kondenswasser, Putzwasser, Leitungswasser
  • Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Ausfall von Steuerungs- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Blitz (direkt oder indirekt), Sturm, Erdrutsch, Hochwasser
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
Nicht versichert sind:
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Abnutzung
...für die Software

Wodurch sind Daten gefährdet?
Der einfachste Fall, der zu einem Verlust von Datenbeständen führen kann, ist das irrtümliche Löschen. Ein versehentlich gestartetes Löschprogramm, ein falsches Kommando und schon sind Daten für immer verschwunden. Doch es gibt noch weitere Risiken. Durch einen Ausfall der Stromversorgung oder der Klimatisierung gehen Daten verloren, die noch nicht gesichert wurden. Eine mechanische Beschädigung des Datenträgers hat oft zur Folge, dass die Daten unlesbar werden. Ein Stoß gegen das Plattenlaufwerk führt dazu, dass der Schreib-/Lesekopf die Platte berührt und dabei die Daten zerstört.

Ohne dass es zu einem Sachschaden kommen muss, sind Daten durch Programmmanipulation oder durch Computerviren gefährdet. Dazu ist es gar nicht notwendig, dass Hacker über Datenleitungen in ein System eindringen, oder dass ein Programmierer das Virus einbaut. Manchmal genügt es schon, wenn ein Mitarbeiter eine Diskette mit einem Spielprogramm seinem Kollegen vorführen will. Sollte dieses PRogramm infiziert sein, werden die Viren auf die Festplatte kopiert. Irgendwann können sie "aktiv" werden: Mit verheerenden Folgen. Einfaches Formatieren der Festplatte kann dann beispielsweise die gesamte Software löschen.

Welche Folgen hat ein Verlust von Daten?
Wie soll ein Unternehmen arbeiten, dessen gesamter Datenbestand vernichtet wurde? Welche Aufträge sollen ausgeführt, welche offenen Rechnungen angemahnt werden? Was ist noch im Lager, wie steht's mit dem Berichtswesen? Läuft die Produktion noch?

Ohne jeden Zweifel: Die Daten müssen schnellstens rekonstruiert werden. Doch das kostet Geld - viel Geld. Die Rekonstruktion von nur einem Megabyte verlorener Daten kann 10.000 DM und mehr kosten. Dazu kommen die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung der Programme.

Garantieren Duplikate die Datensicherheit?
Es ist ein ungeschriebenes Gesetz in der Datenverarbeitung, dass von Datenbeständen regelmäßig Sicherungskopien angefertigt werden. Diese Vorsichtsmaßnahme hat aber nur dann Erfolg, wenn die Sicherungsläufe in kurzen Abständen durchgeführt werden, d.h. mindestens wöchentlich. Die erstellten Kopien sollen so ausgelagert werden, damit sie nicht den gleichen Gefahren ausgesetzt sind wie die Originaldaten.
Sicherungsduplikate sind unbedingte Vorraussetzung, doch keine Garantie für Datensicherheit. So kan es passieren, dass die Duplikate ebenfalls vernichtet werden oder mit dem gleichen Virus infiziert sind wie die Original-Software. Manchmal werden in der täglichen Hektik Sicherungsläufe nicht so regelmäßig durchgeführt oder die Sicherungsduplikate nicht entsprechend gelagert. Und schließlich bleibt immer noch eine Lücke zwischen dem Stand der letzten Sicherung und dem aktuellen Stand.

Software-Versicherung ersetzt Kosten für:
  • Wiedereingabe der Stamm- und Bewegungsdaten
  • Wiederbeschaffung der Standard-Software
  • Wiederbeschaffung der System-Software
  • Wiederbeschaffung der Datenträger
Bereits bisher bietet die Datenträgerversicherung umfassenden Versicherungsschutz. Vorraussetzung für die Ersatzleistung ist aber grundsätzlich die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung des Datenträgers - also ein Sachschaden.
Der Deckungsumfang erreicht mit der Software-Versicherung eine neue Dimension.

Auch ohne Sachschaden am Datenträger werden Schäden ersetzt, die entstanden sind durch:
  • Störung oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage, der Datenfernübertragungseinrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung/Stromversorgungsanlage oder der Klimanalage
  • Bedienungsfehler (z.B. falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe)
  • Computerviren
  • Vorsatz Dritter (z.B. Sabotage, Programm- oder Datenmanipulation, Hacker)
  • Über- oder Unterspannung
  • elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung
  • höhere Gewalt (einschl. Blitzeinwirkung)

In den genannte Fällen ist die Entschädigungsleistung auf 50% der Versicherungssumme begrenzt.

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