Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein neues "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden
die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle unter 40-Jährigen gestrichen
und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach
einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt
auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig
mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.
Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe
Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene
ab 40 gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter,
allerdings spürbar gekürzt. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine
staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig
gearbeitet haben.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass
keine - oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe - Ansprüche der gesetzlichen
Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können.
Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer
vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen,
überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle
sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle,
sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft.
Auch bei den jüngeren Betroffenen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht die gesetzlichen Lücken aus und leistet
im Falle der Berufsunfähigkeit, ganz gleich, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit
ist.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine
Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
Ihres Versicherers.
Welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe,
wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle wird eine
monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Eintritt
in den Ruhestand gezahlt. Häufig wird die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit
von 50 Prozent gewährt.
Varianten
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Wie der Name schon sagt: Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die zusätzlich entweder
zu einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung
oder aber einer (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird.
Vorteil der Zusatzversicherung gegenüber einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
ist, dass sie günstiger kalkuliert werden kann. Primärer Zweck einer privaten Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung ist, den Versicherten bei Berufsunfähigkeit von der weiteren
Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung zu befreien.
Häufig wird jedoch zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart.
Berufsunfähigkeit ist meistens ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Menschen. Nur
eine negative Folge ist oftmals, dass die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung wegen erhöhten
Kapitalbedarfs und/oder deutlich geringeren Einkommens weit in den Hintergrund
treten. Existiert dagegen eine ausreichende BU-Absicherung, bleibt der Schutz der Lebens-oder
Rentenversicherung erhalten. Da das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung
übernimmt, ist sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen zum Ablauf des Versicherungsvertrages
ausgezahlt werden.
Wenn zusätzlich eine ausreichend hohe BU-Rentenzahlung vereinbart wurde, hat der Versicherte
den Vorteil, dass sein bisheriger Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht mit den Kapitalauszahlungen aus der Hauptversicherung
(Lebens- oder Rentenversicherung) verrechnet.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung wird als selbstständiger Vertrag abgeschlossen. Sie ist nicht an
eine Risikolebens-, (fondsgebundene) Kapitallebens- oder (fondsgebundene)
Rentenversicherung gekoppelt.
Besonders geeignet ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für all
diejenigen, die bereits über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung
verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten
beziehungsweise absichern müssen. Häufig wird die Rente ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit
in vereinbarter Höhe gezahlt, ohne dass noch weitere Beiträge für
die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden müssen. Die Berufsunfähigkeitsrente
wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ende der
Vertragsdauer geleistet.
Das Beitragsniveau liegt aus verschiedenen Gründen etwas über der Kombination
von Risikolebensversicherung (mit niedrigster Versicherungssumme) und Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung ist eine abgespeckte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie wird seit etwa zwei Jahren als eigenständiger Vertrag und als Zusatz
zur Kapitallebens- und Risikolebensversicherung verkauft. Früher wurde die sogenannte
Erwerbsunfähigkeitsklausel immer dann vereinbart, wenn der Versiche-rungsnehmer
einen besonders gefährlichen Beruf - etwa Sprengmeister oder
Dachdecker - ausübte oder er bereits krank war. In diesen Fällen konnte keine Berufsunfähigkeitsversicherung
abgeschlossen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
kostet 40 bis 60 Prozent weniger als die Berufsunfähigkeitspolice und
leistet ausschließlich dann, wenn der Versicherte keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben
kann. Beispielsweise weil er sein Leben dauerhaft im Rollstuhl verbringen
muss. Bei dieser Versicherung kommt es also nicht darauf an, dass der Betroffene
seinen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann. Beruf, Kenntnisse, Lebensstandard
und Einkommen werden nicht berücksichtigt. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung
eignet sich daher für alle diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitspolice
zu teuer wäre oder etwa wegen einer Vorerkrankung nicht vereinbart
werden kann.
Was man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte
- Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Berufsunfähigkeitsrente. Ihre individuelle
Höhe sollte sorgfältig und eventuell mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt
werden. Sie orientiert sich am Nettoeinkommen. Weil Versicherungsverträge in den
Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte gewährleistet sein, dass der
Versicherte die Prämien bequem aufbringen kann.
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll.
Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten
für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden.
Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
- Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die im Antrag gestellten
Gesundheitsfragen unbedingt korrekt und vollständig beantwortet werden. Unverzichtbar
ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte möglichst umfassend geantwortet
werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers
unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft
die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise
ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente
und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen
zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden.
In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit
dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des "Kleingedruckten", das über die Vertragsbedingungen informiert.
Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft
ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu
gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.