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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung statt Vermögenswirksamer Leistung - die bessere Alternative

Der Wettbewerb um Altersvorsorgegelder ist mittlerweile in vollem Gange und verstärkt sich ständig. Allerdings haben sich die Erwartungen der Anbieter bei weitem noch nicht erfüllt - auch, weil viele Kunden verunsichert sind und zusätzliche Kosten scheuen. Eine fatale Entscheidung, da zusätzliche Altersvorsorge zwingender Bestandteil jeglicher Lebensplanung ist. Ers recht, da sich diese Absicherung - durch geschickte Konstruktion - auch ohne weitere Nettoaufwendungen gestalten lässt.

Rechnung für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können unabhängig von ihrem Einkomen Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen. Ob und in welcher Höhe sich der Arbeitgeber beteiligt, ist tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag geregelt.

Die VL (maximal 40 € im Monat) wird bei bestimmten Anlagen staatlich gefördert - allerdings nur, wenn das zu versteuernde Einkommen eines ledigen Sparers nichtr mehr als 17.900 € beträgt (Verheiratete 35.800 €). Der gesamte Förderrahmen für Aktienanleger und Bausparer liegt bei jährlich 129,60 € in den alten und 150 € in den neuen BUndesländern.

Auch wenn die staatlich geförderte VL-Anlage auf den ersten Blick reizvoll erscheint, verblasst sie im Vergleich mit der ebenfalls geförderten betrieblichen Altersversorgung (bAV). Gerade für Arbeitnehmer mit höherer Abgabenbelastung ist die Anlage über den Betrieb die bessere Alternative. Warum?

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Beiträge zur Vermögenswirksamen Leistung voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. So zahlen sie Monat für Monat Abgaben auf die Zuschüsse des Arbeitgebers und reduzieren damit ihr Nettogehalt. Investiert der Arbeitnehmer die VL-Beiträge dagegen in eine betriebliche Altersversorgung, spart er Steuern und (bis Ende 2008) auch Sozialversicherungsabgaben. Ergebnis: Bei unverändertem Nettoeinkommen fließt erheblich mehr in die so wichtige zusätzliche Altersversorgung. Dies soll ein Beispiel verdeutlichen:
Ein lediger Arbeitnehmer (keine Kinder), der gesetzlich krankenversichert ist, erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu seinen 2.000 € monatlichen Bruttoeinkommmen 40 € VL. Nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und Abführung der VL-Anlage verbleiben ihm 1.234 €. Die VL-Anlage kostet unserem Anleger in diesem Beispiel somit monatlich 22 €.

Diese kann er in voller Höhe sparen und in einer bAV mit großzügiger staatlicher Förderung anlegen. Werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt umgewandelt, fließen sie unversteuert und in voller Höhe in die Versorgung. Wo der VL-Sparer monatlich 40 € anlegt, kann jetzt der Vorsorgesparer bei nahezu gleichem Nettoeinkommen fast 90 € für seine Alters-, Hinterbliebenen- und /oder Berufsunfähigkeitsabsicherung einzahlen. Und dies ganz ohne Zauberei, denn die Nettokosten von 22 € entsprechen einer Bruttobelastung von fast 50 €.

Quintessenz: Mit bAV statt VL erzielt unser Arbeitnehmer bei gleichem Netto mehr als doppelt so hohe Anlagebeträge

So rechnen Arbeitgeber
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern VL-Leistungen zahlen, werden ebenfalls mit den Lohnnebenkosten zur Kasse gebeten. Auch sie profitieren somit, wenn der Arbeitnehmer den VL-Beitrag in einer betrieblichen Altersversorgung anlegt. Bei einer Umwandlung von 90 € sind dies etwa 24 € monatlich - keine unerhebliche Ersparnis für Arbeitgeber. Zusätzlich erfüllt der Arbeitgeber mit der Entgeltumwandlung auf einfache Weise den gesetzlichen Anspruch seiner Arbeitnehmer nach § 1 a BetrAVG.

Und so funktioniert es in der Praxis:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung der bisherigen VL zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung.

Dies ist auch möglich für Arbeitnehmer, die die VL bisher nicht genutzt haben. Sie können ihre Vorsorge durch bAV optimieren, indem sie künftig den Bruttozuschuss zur Gehaltsumwandlung statt den VL-Zuschuss wählen.

Auf jeden Fall: Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bleibt die Versorgung dem Arbeitnehmer unter allen Umständen erhalten, da eine sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit eingeräumt ist.

Zusammengefasst hat die bAV viele Vorteile gegenüber der "alten" VL-Anlage:

  • Sicherung einer lebenslangen garantierten Rentenzahlung
  • Absicherung der biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Tod, Berufsunfähigkeit)
  • direkter Anspruch des Arbeitnehmers gegen den externen Versorgungsträger
  • Steuerfreiheit der Beiträge (§ 3 Nr. 63 EStG bzw. § 14 SGB IV)
  • Sozialabgabenfreiheit (bis Ende 2008)
  • Sicherheit durch 100 %-ige Beitragsgarantie
  • keine Kosten für die Verwaltung und keine Bilanzberührung
  • und, und, und.

Die bAV rechnet sich im Ergebnis für alle. Nutzen Sie die staatlichen Fördermöglichkeiten mit Anlagenmaximierung plus Nebenkostenersparnis. Ihre Kunden werden davon profitieren.

Natürlich stehen auch wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

  Ohne VL in € mit VL in € BAV statt VL in €
Bruttogehalt 2.000,00 2.000,00 2.000,00
VL-Leistung 0,00 40,00 0,00
bAV statt VL 0,00   40,00
Zusätzliche AN-
Gehaltsumwandlung in baV (47 €)
0,00   87,00
Gesamtbrutto 2.000,00 2.040,00 1.953,00
Lohn/KiSt (8%)
Soli (ca. 35%)
332,00 346,00 317,00
Sozialabgaben* 412,00 420,00 402,00
Nettoverdienst 1.256,00 1.274,00 1.234,00
Überweisung VL 0,00 40,00 0,00
Netto-Auszahlung 1.256,00 1.234,00 1.234,00
Kosten der VL   22,00  
AN-Sparzulagen sind nicht berücksichtigt. Beiträge sind auf vollen Euro gerundet.
Sozialerversicherungsersparnis bis 31.12.08.
* Berechnunsgrundlage: GRV 19,5%, ALV 6,5%, PflV 1,7%, GKV 13,5%

Hier können Sie ihren Umwandlungsbetrag selbst berechnen! (Excel Dokument, 419 KB).

Hier finden sie aktuelle arbeitsrechtliche Neuregelungen (Word Dokument, 55 KB).

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