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Bauherrenversicherung

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Bauleistungsversicherung (Hoch- und Tiefbau)

Wer oder was ist versichert?

Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) ist eine Spezialversicherung für Bauleistungen. Sie gewährt Ihnen während der Bauzeit Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden am entstehenden Bauwerk. Versichert werden können Baumaßnahmen des Hoch- und des Tiefbaus. Versicherungsnehmer können der Bauherr, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer (Unternehmer) sein.

Welche Kernleistungen bietet die Bauleistungsversicherung?

  • Entschädigung wird geleistet in Höhe der Kosten für Material und Arbeitslöhne, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Bauzustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen.

Die Entschädigungsleistung wird um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Vertragslaufzeit

Üblicherweise ist die Laufzeit mit der Bauzeit des Objekts identisch. In jedem Fall endet die Haftung des Versicherers bei Hochbauten in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder Inbenutzungnahme oder der Behördlichen Gebrauchsabnahme. Bei Tiefbauten endet die Haftung normalerweise, wenn das Objekt abgenommen ist oder gemäß VOB Teil B § 12 Nr. 5 als abgenommen gelten kann.

Mögliche Schadenfälle

  • Ungewöhnlich starke Regenfälle überfluten die Baugrube. Schadenhöhe 26.000 EUR.
  • Unbekannte zerstören bereits eingebaute Fenster. Schadenhöhe 11.500 EUR.
  • Sprayer verunzieren eine Klinkerfassade. Schadenhöhe 9.000 EUR.

Hausbaupolice

Wer oder was ist versichert?

Dies ist eine speziell auf den Bauherrn zugeschnittene Bauleistungsversicherung für den Roh- und Ausbau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses bis zu Baukosten in Höhe von 500.000 EUR.

Zusätzlich zur Bauleistungsversicherung enthält diese die Feuerrohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-/Sachschäden von pauschal 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden bis 50.000 EUR.

Welche Kernleistungen bietet die Hausbaupolice?

Entschädigung wird in Höhe der Aufwendungen für Material und Arbeitslöhne geleistet, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Bauzustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen. Die Entschädigungsleistung wird um den jeweils vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Welche Besonderheiten gibt es?

  • Günstige Festbeiträge
  • Niedriger Selbstbehalt von 150 EUR je Schaden
  • Sicherheit vom ersten Spatenstich bis zum Einzug
  • Zusätzlich versichert: Verluste durch Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbunden, versicherten Bestandteilen

Vertragslaufzeit

Gemäß Allgemeine Bedingungen, maximal jedoch zwei Jahre.

Weitere Absicherungen

Für Bauobjekte mit höheren Bausummen können wir Ihnen individuell abgestimmten Versicherungsschutz anbieten.

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